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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: FoxtrotUniform am 18. Juli 2022, 09:36:34
... sofern man mit der 3+5 UKV-Regel und unter Anspruchnahme von ATG ins Ausland versetzte wurde?
ZitatSzenario 1:
Umzug zum Standort C erfolgt bereits 8 Monate vor dem geplanten Lehrgang, eine Wohnung am Standort A wird zwar beibehalten,
aber die Familie und somit die anerkannte Wohnung befindet sich am Standort C.
ZitatSzenario 2:
Umzug zum Standort C erfolgt erst kurz vor dem geplanten Lehrgang bzw. erst nach Dienstantritt an Standort B.
ZitatMeiner Meinung nach dürfte in beiden Szenarien kein Trennungsgeldanspruch nach der Rückversetzung zu Standort A bestehen, da ja hier bereits eine UKV zugesagt und genutzt wurde und der privat veranlasste Umzug nur sekundär mit einer dienstlichen Maßnahme zusammenhängt.