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Autor BulleMölders
 - 27. Juli 2022, 12:31:02
Schluss mit den Spekulationen, zurück zum Thema!
Autor christoph1972
 - 27. Juli 2022, 09:14:21
Erschleichen von Leistungen ist eher die beschönigende Umschreibung für das "Fahren ohne gültigen Fahrschein". Allerdings bis es da zu 60 Tagessätzen kommt, muss man schon ein paar Mal mehr aufgefallen sein.

Der Handel mit Dopingmitteln ist dann allerdings schon eine andere Sache. Die Aussage: "Ich habe das für Jemanden gekauft ....". kann man wohl als Schutzbehauptung werten. Testosteron ist eben Dopingmittel und wenn man es nicht ärztlich verschrieben bekommt, sondern es aus dubiosen Quellen kauft, dann ist das illegal. 2 Phiolen sind jetzt nicht die Menge, aber es wurde illegal erworben.

Ein kritischer RB könnte jetzt schon eine gewisse Delinquenz erkennen und empfehlen, keine Einstellung vorzunehmen.

Im Übrigen hat der Dienstherr bei der Beurteilung einen relativ großen Ermessensspielraum. Der Kandidat hat daher "nur" Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung.
Autor slider
 - 27. Juli 2022, 08:58:14
Ich denke mal den Passus "mit einem Bein im Knast" sollte man hier nicht wörtlich nennen.

Tatsache ist, dass es einfach Jobs gibt, die öfter zu Anzeigen führen. Security ist ein Beispiel dafür. Aber auch mein Vater, der ewig im Rettungsdienst tätig war, wurde öfter angezeigt. In dem Fall meist für angebliche Nötigung im Straßenverkehr oder Ähnliches. Natürlich nur im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit und wurde auch Alles fix wieder eingestellt. Aber ist halt so, dass nicht wenige Menschen in dieser Form dann gerne mal ihren Frust rauslasssen.
Autor Beuteberliner
 - 27. Juli 2022, 08:39:55
Nun, bei den von Ihnen genannten Security-Beschäftigten würde ich allenfalls Körperverletzungen, Freiheitsberaubung oder Nötigung als juristisches "Berufsrisiko" sehen, was wohl nur die schwarzen Schafe der Branche betrifft, aber nicht die vom Themenstarter aufgeführten Rechtsverstöße betrifft. Das waren wohl eher Vorsatztaten.

Zu Berufstätigen, die zum Schweigegebot verpflichtet sind (Ärzte, Seelsorger, Rechtsanwälte etc.) sehe ich nun die Gefahr, mit dem Gesetz in Konflikt geraten, eher weniger, denn gerade diese Personen werden im Rahmen der Berufsvorbereitung auf ihre diesbezüglichen Obliegenheiten sendibilisiert und geschult.
Autor Deepflight
 - 27. Juli 2022, 06:52:31
Bei den genannten Beispielen klingt es nach Security, Türsteher und dergleichen. Wie gesagt wurde, alles, wo aus einer Durchsetzung des Hausrechts oder Notwehr mal fix eine Anzeige rumkommt, die dann aber nach 170 (2) StPO auch eingestellt wird, wenn alles rechtens war.
In diesen Fällen ists unschädlich, wenn sich da die 153 (1) StPO-Einstellungen häufen würden ist das auch nicht gut.
Ist aber hier nicht der Fall..

Dann gibts da noch Berufe mit hoher Dichte an Rechtsvorschriften wie zum Beispiel Gefahrgutfahrer oder Luftumschlagspersonal am Flughafen oder andere Berufe wo auch -wenn was passiert- fix ne Anzeige rumkommt; aber das war hier eher nicht gemeint, der Beschreibung nach.
Autor funker07
 - 26. Juli 2022, 23:59:50
Zitat von: Beuteberliner am 26. Juli 2022, 22:41:59
In welchem Berufsfeld steht man bei der Ausübung seiner Tätigkeit mehr oder minder wie behauptet jeden Tag mit einem Bein vor Gericht?
Polizei (hier wohl nicht), Security/Türsteher, ...
Alles, wo es Auslegungssache ist, ob Notwehr/rechtmäßiger unmittelbarer Zwang oder (gefährliche) Körperverletzung vorliegt.
Gibt bestimmt noch n paar andere...Psychater, der zwischen Nichtanzeige geplanter Straftaten und Verletzung des Arztgeheimnisses abwägen muss.
Autor Beuteberliner
 - 26. Juli 2022, 22:41:59
Mal ne Frage für einen Normalbürger - weil es der Fragensteller erwähnte: In welchem Berufsfeld steht man bei der Ausübung seiner Tätigkeit mehr oder minder wie behauptet jeden Tag mit einem Bein vor Gericht? Mir fällt dazu auch mit Mühe kein Beispiel ein. Schon gar nicht bezüglich BTM oder Leistungsbetrug.
Autor Deepflight
 - 26. Juli 2022, 22:37:03
Naja, am Ende kann das hier eh niemand mit Sicherheit sagen, wwil das nunmal rechtlich durch die Bw geprüft wird und dort anhand der gesamten Zusammenhänge ein Bild geschaffen wird.
Was aber auf jeden Fall auffällt ist, dass es bereits mehrere Male einen gewissen Ärger mit der Gesetz gab.

60 Tagessätze sind schon nicht ganz so wenig, und bei BTM oder Dopingmitteln ist die Bw auch nicht sonderlich entspannt. Klar, bei 60 Tagessätzen gilt man noch nicht als vorbestraft, aber grade im Zusammenhang mit Leistungsbetrug ist es, gerade wenn man bedenkt das Sie den Staat ja betrogen haben, dem Sie jetzt dienen wollen, keine gute Sache, und eine gewisse Häufung erkennt man da auch was nicht gesetzeskonformes Handeln angeht.
Garnicht mal wegen der "beruflich bedingten" und nach 170 (2) StPO (landläufig "Unschuldseinstellung") erledigten Sachen, da 170 (2) StPO ja die nicht nachweisbare Tat kodiert.
Aber die 60 Tagessätze aus 2014 plus dann noch Stoffmissbrauch (selbst wenn aufgrund Geringfügigkeit nach 153 (1) StPO eingestellt) führt, insbesondere wenn an bedenkt, dass Sie innerhalb von 8 Jahren zwischen damals und heute 2 Mal in Erscheinung getreten sind, vermutlich schon zu Bedenken.
Wenns nur die Sache aus 2014 wäre (und je nach Sachverhalt, den wir ja nicht genau kennen) würd ich vermuten das geht klar, aber gerade BTm oder generell Stoffmissbrauch ist im Zusammenhang mit der Bw ein ziemliches Thema.

Wie gesagt, so genau kann das hier am Ende niemand sagen....wie üblich zwischen 0-100% das es klappt.
Ich denke, Sie werden es abwarten müssen, dennoch Ihnen viel Erfolg!
Autor Ralf
 - 26. Juli 2022, 21:18:16
Das KarrCBw trifft die abschließende Entscheidung aufgrund der Stllgn der rechtlichen Bewertung.
Man kann gegen alles einen Widerspruch einlegen, nur das etwas bringt? Sieh es so: dass KarrCBw will Leute einstellen, sie sind also schon daran interessiert den Ermessensspielraum auszunutzen.
Und schon mal daran gedacht dass man dir aufgrund deiner immer wiederkehrenden Verfehlungen keine Fw-Eignung sondern nur eine Msch Eignung ausspricht? Es ist ja nicht allses schwarz oder weiß.
Es spricht auch eine gewisse Verhaltenskonstanz gegen dich.
Autor Alex90s
 - 26. Juli 2022, 21:02:28
Hallo allesamt,

Auch wenn ich schon vieles bezüglich des Themas gelesen hatte und ich schon die Antwort ahne, sowie euch  das Thema hier schon mächtigt nervt,

habe ich folgendes Anliegen bereitet mir derzeit ziemliches Kopfzerbrechen.

Sachverhalt:

Ich habe mich als  Wiedereinsteller SaZ 12 FW TrpDienst beworben und Anfang Juni eine Einladung im KC Hannover bekommen, den Einstellungstest und alles drum und dran bestanden , daraufhin die mündliche Zusage bekommen. Zum Einplaner,  eingewilligt zwecks SÜ etc.

Schon im Einstellungsgespräch sagte man mir, dass ich bitte ehrlich sein soll, ob ich schoneinmal verurteilt wurde, offene/eingestellte Verfahren habe/hatte. So war ich transparent und erzählte. So legte ich eine Jugendsünde offen sowie eine im Jahre 2014 getilgte (Erschleichen von Leisungen) Geldstrafe i.H.v 60 Tagessätze.

Da ich beruflich  oft mit einem halben Bein im Knast bin, hatte ich zwei Verfahren im Jahre 2021 (gef. KV und KV) gehabt, welche nach 170 StPO abs. 2 Eingestellt wurden. Wie schon erwähnt , sind diese beruflich bedingt. Man sagte mir das sei ok.

Die eigentliche Sache ist, dass ich im Jahre 2020 für einen Kollegen 2 Vials Testosteron bei einem mir damals Bekannten gekauft hatte.  Genaueres werde ich nicht erläutern, da dies dann zu umfangreich wird. Wie der Zufall es so wollte, wurde ein Teil des Chats ausgewertet nachdem er verstorben war. So hatte ich schnell ein Ermittlungsverfahren nach  4 AntiDopG i.v m Abs 2 an der Backe. Dies wurde jedoch relativ  schnell nach 153 Abs 1 StPO  eingestellt.

Ich  hatte alle Einstellungsschreiben sowie Tilgung , eine Auskunft aus dem Zentralregister StA und Einverständniserklärung ,dem Bewerbungsmanagement zukommen lassen. Diese meinen nun, die Sache mit dem 153 Abs 1 StPO muss aufjedenfall zum RB.

Meine Frage wäre, wie wahrscheinlich ist eine Absage des RB und somit keine Einstellung?

Könnte ich im Falle einer Absage, einen Widerspruch einlegen?

Trifft der RB die finale Entscheidung, oder wird nach Aktenlage bzw dass Gesamtbild des Bewerbers entschieden?

Ich bitte um sachliche und konstruktive Antworten. Danke im vorraus und entschuldigung für dieses ewig lästige Thema.


Vielen lieben Dank