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Zitat von: doc. am 29. Juli 2022, 12:20:15Zitat von: Thomi35 am 29. Juli 2022, 10:50:46
@.doc: Deine Rechnung ist aus meiner Sicht dennoch unlogisch: Wenn Du ca. 5.800 EUR nach § 5 USG ersetzt bekommst, dann verdienst du diese Summe ja auch nicht mehr regulär, mußt sie also nicht versteuern. Du schreibst, daß Du dann "nur" noch 88 TEUR zu versteuern hast. Hättest Du nicht an der RDL teilgenommen, so hättest Du also 93,8 TEUR versteuern müssen. Nehmen wir einmal als Durschnittssteuersätze 16,51 % (88k) und 17,58 % (93,8k) an (hier können auch andere Prozentsätze eingesetzt werden, das ändert in der Tendenz nicht die Aussage).
Ohne RDL würdest Du also jetzt 17,58 % auf 93,8 TEUR = rund 16,5 TEUR an Einkommenssteuer bezahlen. Mit RDL fallen aufgrund des Progressionsvorhalts eben nun auch den o. a. Prozentsatz von 17,58 % auf 88 TEUR = rund 15,5 TEUR an Einkommenssteuer an. Das sind rund 1.000 EUR weniger als ohne RDL. Dieses bedeutet im Umkehrschluß, daß Du mit RDL run 1.000 EUR mehr hast.
Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Dir weiter.
Es wäre logisch falsch, 16,52 % vs. 17,58 % in Bezug auf 88 TEUR zu vergleichen.
Okay, dann halt nochmal in Gänze:
BJE12 = 96.000, entspricht einem Monatsbrutto = 8.000 €
Bei diesem BJE12 bezahle ich laut Nettlohnrechner vom BMF 26.490,99 € an Lohnsteuer, entspricht einem Steuersatz von ~27,6%
NJE12 = 96.000 € - 26.490,99 € = 69.509,01 €, Monatsnetto = 5.792,42 €
1 Monat RDL heißt, ich bekomme nur noch BJE11 = 88.000 € (ich bekomme ja einen Monat weniger Brutto!), und bekomme mein Monatsnetto von 5.792,42 € erstattet.
Dieses erhöht mein BJE11 (88.000 € + 5.792,42 € = 93.792,42 €) für die Ermittlung der Lohnsteuer. Lohnsteuer für BJE11 + PV = 25.453,68 €.
Abgezogen wird die aber natürlich von meinem BJE11, also 88.000 € - 25.453,68 € = 62.546,32 € = NJE11
Steuerfrei dazu kommt natürlich die Erstattung, mein Gesamtnetto im Jahr ist also 62.546,32 € + 5.792,42 € = 68.338,74 €
Summa summarum, ohne RDL sind es 69.509,01 €, mit RDL sind es 68.338,74 €.
Wo ist mein Fehler?
Zitat
Abgezogen wird die aber natürlich von meinem BJE11, also 88.000 € - 25.453,68 € = 62.546,32 € = NJE11
Zitat von: F_K am 29. Juli 2022, 14:59:28
Thomi hat doch sogar mit Zahlen erläutert, warum Du MEHR Geld durch die RDL hast, weil Du eben weniger Steuern bei gleichem Nettoeinkommen zahlst.
ZitatTeil des Elterngelds zurücklegen
Gerechnet wird wie folgt: Das Finanzamt berechnet zum einen den Steuersatz für das reguläre Einkommen ohne Elterngeld, danach den (höheren Satz) für das Einkommen plus Elterngeld. Dieser höhere Steuersatz gilt dann für das reguläre Einkommen. Ein Beispiel: Herr Müller hat im Jahr nach der Geburt des Kindes 50.000 Euro verdient, es gab 18.000 Euro Elterngeld. Für die 50.000 Euro beträgt der Steuersatz 13,96 Prozent - für 68.000 Euro betrüge er 18,14 Prozent.
Diese 18,14 Prozent werden jetzt auf die 50.000 Euro angewandt: Und damit steigt die Steuer von 6980 Euro auf 9070 Euro - jeweils zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenfalls Kirchensteuer. Das Elterngeld von 18.000 Euro führt also zu einer Steuer-Mehrbelastung von 2090 Euro. Das sollte bedacht werden und ein Teil des Elterngeldes als Rücklage für Steuernachzahlungen beiseite gelegt werden.
Zitat von: F_K am 29. Juli 2022, 13:48:05
Du erhälst jeden Monat ein Nettoeinkommen - wenn Du den Nettoverlust von x Monaten bei USG geltend machst, bleibt Dein Nettoeinkommen auf den Cent GLEICH.
Zitat von: doc. am 29. Juli 2022, 13:22:02
Das ist genau dasselbe wie mit dem Elterngeld - das Elterngeld führt dazu, daß der außerhalb der Elternzeit erzielte Bruttolohn prozentual höher besteuert wird, und führt damit zu einer Nettoeinbuße, im Vergleich zu einer reinen Addition der Leistungen. Das ist die Natur des Progressionsvorbehaltes.
Zitat von: F_K am 29. Juli 2022, 12:45:30
@ doc:
Im Lohnsteuerjahtesausgleich erhältst Du eine Erstattung, die du ohne RDL nicht erhalten hättest, und die den "Verlust" überkompensiert.
Zitat von: F_K am 29. Juli 2022, 11:02:45
Zum Anderen, und das ist der Hauptpunkt, ist wegen der WAHLmöglichkeit die Günstigerprüfung von Amts wegen komplett entfallen, es ist KEINE Aufgabe der USG Behörde mehr - dies macht der Antragsteller selber oder eben nicht.
Zitat von: Thomi35 am 29. Juli 2022, 10:50:46
@.doc: Deine Rechnung ist aus meiner Sicht dennoch unlogisch: Wenn Du ca. 5.800 EUR nach § 5 USG ersetzt bekommst, dann verdienst du diese Summe ja auch nicht mehr regulär, mußt sie also nicht versteuern. Du schreibst, daß Du dann "nur" noch 88 TEUR zu versteuern hast. Hättest Du nicht an der RDL teilgenommen, so hättest Du also 93,8 TEUR versteuern müssen. Nehmen wir einmal als Durschnittssteuersätze 16,51 % (88k) und 17,58 % (93,8k) an (hier können auch andere Prozentsätze eingesetzt werden, das ändert in der Tendenz nicht die Aussage).
Ohne RDL würdest Du also jetzt 17,58 % auf 93,8 TEUR = rund 16,5 TEUR an Einkommenssteuer bezahlen. Mit RDL fallen aufgrund des Progressionsvorhalts eben nun auch den o. a. Prozentsatz von 17,58 % auf 88 TEUR = rund 15,5 TEUR an Einkommenssteuer an. Das sind rund 1.000 EUR weniger als ohne RDL. Dieses bedeutet im Umkehrschluß, daß Du mit RDL run 1.000 EUR mehr hast.
Es wäre logisch falsch, 16,52 % vs. 17,58 % in Bezug auf 88 TEUR zu vergleichen.