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Autor Hptm d.R.
 - 05. September 2022, 18:06:09
Wollte nur noch eine kurze Rückmeldung zum Status geben. Nachdem ich den TrT zu dem Thema kontaktiert hatte, ging alles recht schnell. Nach knapp einer Woche bekam ich eine kurze Mail das alles jetzt passt. Im Anhang eine neue, korrigierte BAN. Damit hoffe ich ist das Thema dann erledigt. Bei allen die mir geschrieben und ihre Ansichten, Gedanken und Vorschläge in diesem Forum mit mir geteilt haben, möchte ich ausdrücklich dafür danken. 
Autor Deepflight
 - 03. August 2022, 06:51:43
Naja, dass die BwBM hier nicht ganz sauber gearbeitet hat kommt aus ihrer letzten Schilderung schon raus.
Man kann für andere Kameraden Kram empfangen und das wird auf deren BAN aufgebucht, dann unterschreibt der Abholer in Vertretung. Genau genommen braucht er dafür eine Vollmacht von ihnen.
So oder so ist es am Ende ihr Problem, weils auf ihrer BAN steht und Sie am Ende belegen können müssen, was damit passiert ist oder es eben abgeben. Und spätestens wenn sie mal ne neue BAN unterschreiben wo es drauf ist....ist es ihr Problem.

Der Kommentar bzgl. Vorsatz bezog sich ja auf das Aussitzen wollen, aber wenn das Thema ja jetzt durch Meldung erledigt wurde, ist das kein Thema mehr.

Ich wünsche ihnen viel Erfolg, wenn der Kamerad vom Lehrgabg zurückkehrt, hoffe dann lässt sich alles aufklären
Autor Hptm d.R.
 - 02. August 2022, 19:29:47
Also wegen Unterschrift und Bestätigung: Auf dem mir vorliegenden Ausdruck vom SVS steht nirgends meine Unterschrift, nur die vom Hiwi des Anforderers. Damit sehe ich Begriffe wie "Vorsatz", "Betrug" und "verwerflich" relativ entspannt. Die einzige eigenhändige Unterschrift steht auf dem "Zettel" des Anforders, welcher während der Zuziehung verwendet wurde.

Trotzdem, die Beiträge der anderen Autoren haben mir den einen oder anderen Aspekt gezeigt, welcher mir so nicht geläufig war; another what learned  ;D

Zurück zum eigentlichen Thema:

Den ursprünglichen Gedanken alles beim Alten zu lassen und nichts zu unternehmen, habe ich schnell wieder begraben. Man weiß ja nicht was in diesen turbulenten Zeiten noch alles passiert und plötzlich hängt einem diese Altlast am Bein! Daher habe ich beim S1ResAngel des betreffenden TrT angerufen, über den Sachverhalt informiert und auf Löschung von meiner BAN bestanden. Man will der Sache nachgehen, sobald der verantwortliche Fw vom Lehrgang zurück ist. Das wird nächste Woche sein. 

Aber je mehr ich über die Geschichte nachdenke, desto mehr kommen mir Zweifel über die Rolle des SVS BwBM in dieser Geschichte. Dort kann man doch nicht einfach mit einer Namensliste bewaffnet reinspazieren, Ausrüstung für die halbe Kp abfassen und wieder abmarschieren? Gut, in meinem Fall gab es vorab eine Anforderung per LoNo, aber das kann doch theoretisch jeder. Gibt es keine Anweisung, Vorschrift oder dergleichen welche die Tätigkeit, insbesondere die Anforderung und Ausgabe von Material dort regelt?

Ist man bei der Abgabe verhindert, kann jede Person mit einer Vollmacht das erledigen. Das gleiche sollte doch auch für die Abholung gelten; nur in diesem Fall gab es keine Vollmacht!
Autor Deepflight
 - 31. Juli 2022, 22:14:22
Naja....stimmt so nicht ganz, zumindest indirekt bestätigt man das schon. Denn ich habe die Artikel ja in Besitz genommen, denn genau das bestätige ich mit der Unterschrift. Da ichs nicht hsbe streichen lassen (durch Schadensbearbeitung oder Sachverhaltsklärung) muss ichs noch haben....

Ist aber am Ende wurscht, ich habs mal in meine alleinige Obhut genommen und das ist dokumentiert.
Autor Beuteberliner
 - 31. Juli 2022, 21:41:24
Genau das haben andere Nutzer und ich auch gesagt.

Ich bestätige mit Unterschrift auf dem BAN, dass ich Artikel empfangen habe. Ich bestätige damit allerdings nicht, dass ich sie im Besitz habe.

Gleichwohl ist es Vorsatz, bei einer erkannten Bestandsdifferenz zum BAN eine Meldung zu unterlassen, um sich damit vermeintliche Vorteile zu verschaffen. Zumal - wenn die vorgetragene Geschichte so stimmt - es ggf. möglich wäre, die Fehlbuchungen nachzuweisen und den BAN dann zu korrigieren.
Autor Deepflight
 - 31. Juli 2022, 20:17:56
Der Soldat bestätigt jedes mal durch Unterschrift, dass der BAN mit den darauf vermerkten Artikeln und Mengen korrekt ist. Ob das jetzt ne Meldung ist oder was auch immer ist komplett latte; sobald man ein Fehl feststellt ist man verpflichtet dies zu melden und bearbeiten zu lassen, da das Material in ihrer persönlichen Obhut ist und Sie damit Sorgfältig umzugehen haben.

Insoweit stellt die Nicht-Bearbeitung wieder besseren Wissens ein Dienstvergehen dar, insbesondere, da es sich hier um Vorsatz handelt.
Aleine die geäußerte Haltung zu dem Thema macht mich, um ehrlich zu sein, richtig wütend; frei nach dem Motto "Warum jetzt Arbeit machen, wenn man durch Betrug versuchen kann es sich leicht zu machen!" Sehr vorbildlich und wenn Sie -dem Namen hier nach - Offizier sind umso verwerflicher.

Darüber hinaus, lieber TE, ist ihr Ansinnen, durch Aussitzen den zwitwert zu mindern 1.) ein Betrugsversuch und funktioniert 2.) sowieso nicht. Da sie Offizier sind müssen sie einen Tragewert von 4/5 einhalten, ansonsten ist das Material zu tauschen. Heißt, mehr als 1/5 Wertminderung bekommen sie ohnehin nicht, egal wie alt der Kram ist.
Ausserdem ist die Wertminderung ein "Kann", d.H. wenn es sich um Material handelt was einer Instandhaltungsfrist unterliegt - was bei 150€ Anschaffungswert nicht so unwahrscheinlich ist - ist davon auszugehen das das Material immer 1a in Ordnung war; und dann muss man überhaupt keine Wertminderung ansetzen.

Daher mein Aufruf, lassen Sie das jetzt bearbeiten, wo noch eine Chance besteht das Sie ihre Story belegen können.
Schon alleine die Vorbildfunktion als Offz verbietet ihren verwerflichen Ansatz, dass aussitzen zu wollen.

Um ehrlich zu sein macht mich ihr Post richtig sauer....
Autor F_K
 - 31. Juli 2022, 20:10:13
"Ich bestätige den Empfang von ..." mit Datum, Unterschrift, Namen, Personalnr. ist wohl zweifelsohne eine Empfangsquittung - eine klassische Urkunde - eine Kopie geht an die Vorsorger ...
Autor KlausP
 - 31. Juli 2022, 19:42:58
Sind eigentlich eure PM-Fächer voll? Was für´n Käse wieder ...
Autor Beuteberliner
 - 31. Juli 2022, 19:29:15
Mit Verlaub, Sie haben eine etwas außergewöhnliche Definition von "Meldung".

Dieser Beleg (ob der BAN überhaupt eine Urkunde ist, müssten Juristen feststellen) wird als Empfangsbekenntnis vom Soldaten unterschrieben und gilt damit als Nachweis für die Ausgabe ubd den Empfang, nicht aber die Bestätigung (Meldung), dass alles aktuell im Besitz ist. Wie Sie aus der Unterschrift auf dem BAN eine "Meldung" konstruieren, bleibt aus hiesiger Sicht unerfindlich.

Wer also etwas als "empfangen" unterschreibt, obwohl sie/er etwas von dieser Liste gar nicht im Besitz hat, meldet nichts falsches, sondern macht sich u. U. schadensersatzpflichtig, wenn sie/er es zurück geben muss oder es bei einer Vollzähligkeitsüberprüfung zutage tritt

Eine falsche Meldung könnte es nur sein, wenn der Soldat seiner Dienststelle die Vollständigkeit der empfangenen Bekleidung/perAusrüstung explizit meldet, obwohl die Vollständigkeit nicht gegeben ist.
Autor F_K
 - 31. Juli 2022, 19:14:02
@ Beuteberliner:

Es ist eine Urkunde, eine schriftliche Meldung - was denn sonst?
Autor Beuteberliner
 - 31. Juli 2022, 17:39:47
@ F_K, wie kann denn bitte eine Unterschrift unter eine BAN eine Meldung darstellen?

Es bliebe eine Bestätigung, dass man die dort aufgeführten Artikel in seinem Besitz hat, die in dem Fall fehlerhaft wäre. Das wäre also keine falsche Meldung, sondern schlichte Blödheit, für etwas zu haften, was man gar nicht mehr im Besitz hat!

Wenn sich der Sachverhalt mit der damaligen Mat-Ausgabe, wie vom Fragensteller aufgeführt, und der nachfolgenden Rücknahme nicht aufklärt, hilft nur die schnelle (!) Einleitung einer Schadensbearbeitung. Denn mehrere fehlerhafte BAN-Unterschriften wären ein Verstoß gegen die soldatischen Sorgfaltspflichten (gerade von Reservisten, die ihre Bekleidungs- und Ausrüstungsteile ja zu Hause auf Zustand und Vollzähligkeit zu prüfen haben), unter Umständen auch Ungehorsam (nämlich Fehl nicht zu melden, wenn man eine DVag/RDL antritt) etc.

Also besser schnell das Fehl melden und versuchen, den Sachverhalt in der Dienststelle aufzuklären!
Autor ulli76
 - 31. Juli 2022, 17:30:31
Ich würde das so schnell wie möglich klären. JETZT hast du noch eine Chance dass sich irgendjemand an den Vorgang erinnert.
Autor F_K
 - 31. Juli 2022, 16:41:34
@ Hptm:

Du scheinst Deepflights Anmerkungen nicht verstanden zu haben - Du bestätigst mit jeder neuen Version Deiner BAN erneut, diesen Gegenstand in Deinem Besitz zu haben - ebenso bei jeder Vollzähligkeit.

... wären also jedes Mal unwahre Meldungen - da kann man dann nur auf Haftung und Ermittlung entscheiden ...
Autor Hptm d.R.
 - 31. Juli 2022, 15:10:28
Erstmal großes Danke für die Rückmeldungen.
Ich denke, ich werde erst mal nichts unternehmen! Wenn das AusSt (Anschaffungswert: ca. 150 EUR) drei Jahre auf meiner BAN schlummern kann ohne das sich BwBM oder sonstwer meldet, dann kann es dort noch weitere Jahre schlummern; frisst ja kein Heu! ;D Für den Fall das doch jemand kommt und es zurück haben will, dann werde ich dem widersprechen, mit Schilderung des Sachverhalts. Und je länger das dauert, desto weniger ist der verbleibende Zeitwert.
Autor Deepflight
 - 30. Juli 2022, 16:57:26
Wenn sie keine Kopie des Abgabebelegs an den Anforderer haben bzw bekommen können vom Beorderungstruppenteil hilft da nur eins: Sachschadensmeldung schreiben, darin den Sachverhalt entsprechend schildern und dann drauf Hoffen, dass der Chef (so das er der Entscheider ist) das glaubt und auf Nichthaftung entscheidet.
Über welches Ausrüstungsteil sprechen wir denn und über welchen Betrag?

So oder so, die Erklärung warum das erst nach drei Jahren auffällt muss schon gut und glaubwürdig sein, denn falls Sie in der Zwischenzeit mal tauschen waren haben Sie ja u.U. neue BAN bekommen und quittiert. Das ist ja die "Sauerei" am aktuellen System, dass Sie jedes mal wenn sich in ihrer Ausrüstung was ändert (nicht beim Tausch alt für neu, aber immer wenn z.B. ein Material ausgeschleust wird und dafür ein neues mit anderer ASD-Nummer ausgegeben wird) die komplette BAN unterschreiben.
Und dann sind Sie erstmal in der Pflicht, weil Sie die BAN ja bestätigt haben. Grade bei den teuren Artikeln sollte man daher immer prüfen, bevor man was unterschreibt, besser noch alles mal überfliegen ob da was seltsames drauf ist.
Wenn es bei Ihnen eine solche, neue BAN gibt kann es schwierig sein auf Nichthaftung zu entscheiden, in dem Fall rate ich Ihnen den Schaden nicht anzuerkennen, damit ein Schadensbericht ans BAIUD gefertig werden muss und die dann entscheiden.

So oder so, es gibt nur zwei Möglichkeiten was von der BAN zu kriegen: 1.) Eine wie auch immer ausgegangene Schadensbearbeitung oder 2.) der Nachweis, dass es sich nicht um Ihr Verschulden handelt (z.B. Abgabebeleg vom Nsch)
Blöd ist halt das der Anforderer das hat namentlich aufbuchen lassen und nicht auf die Einheits-BAN (von der Funktion wie eine MAL) gebucht hat...aber ist jetzt eben so.

Je nach Betrag von dem wir hier reden ist aber der Entscheider nicht mehr der Chef, sondern der Kdr oder direkt das BAIUD.