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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 03. August 2022, 17:51:46
Meine Meinung:

- Sie haben eine Verpflichtungserklärung über zwei Jahre unterschrieben, die keinen Hinweis auf eine stufenweise Festsetzung der Dienstzeit enthält (nach meiner Kenntnis gingt es sowas für Mannschaften nämlich gar nicht sondern nur bei IA/FA/OA)
- Eine Weiterverpflichtung bedarf einer neuen Verpflichtungserklärung Ihrerseits. Wenn Sie die nicht abgeben, endet Ihre Dienstzeit mit Ablauf Ihrer jetzigen Verpflichtung und Dienstzeitfestsetzung.
- Das mit der Erstverpflichtung auf 2 Jahre bei Mannschaften wurde extra eingeführt, weil es dort eben keine stufenweise Dienstzeitfestsetzung gemäß dem Ausbildungsfortschritt gibt und man ,,unsichere Kantonisten" nicht 8 oder 12 Jahre durchschleifen muss.
- Und damit ist die Aussage Ihres Persers mMn ,,für die Tonne". Bitten Sie ihn doch mal, dass er Ihnen die entsprechende Weisung, auf die er sich bezieht, schwarz auf weiß zeigt. Ich bin gespannt ...
Autor Beichter
 - 03. August 2022, 17:42:31
Ja freie stuben gibt's nicht wirklich,nur die Belegung ist so chaotisch wie der Rest...Die ü30 oder auch ü40 jährigen werden mit 18-21 jährigen zusammen getan anstatt die alten gemeinsam zu legen,dann ist meine Bude mit 5 Mann belegt und die Buden rechts und links neben mir sind mit 2 Mann belegt wovon einer heimschläfer ist.
Ich persönlich gib Ralf auch Recht,das man vorher die Wahl hat,aber ich hab komplett falsch entschieden,ich hätte warten sollen bis wenigstens heimatnah was frei ist.

Wenn die mir ein Jahr verlängern,muss ich aber auch Kenntnis von erlangen oder?So das ich nein sagen kann.?!
Autor F_K
 - 03. August 2022, 17:22:41
Lieber Gast,

Ist Die bekannt, dass es in vielen Kasernen keine Unterkunftskapazität für Soldaten Ü25 gibt?
Insoweit ist eine Mehrfachbelegung bei Soldaten nicht ungewöhnlich - und selbst der TE spricht nicht von "freien" Stuben.
Autor spätzlesschwab
 - 03. August 2022, 17:06:17
@Beichter
ZitatMeinen sie damit meine Vorgesetzten?
Ja

Ist meine Erfahrung - egal ob Amt, Behörde etc. alles schriftlich vereinbaren, protokoll, aktennotiz, usw. erstellen. Bei mündlicher Aussagen in deinem Fall du OG, gegenüber Vorgesetzten - FW - Offz. wird es sonst schwer was zu beweisen.

Mir ist rätselhaft du wirst als wichtiger OG eingestuft, aber auf der anderen Seite taugst du zu nix. Was denn nun?

Das Stubenproblem zu lösen für einen wichtigen OG wäre wohl das Minimum oder? Sind ja nicht auf hoher See.


P.S. Ich hatte mal was mit Behörde wegen "nicht vorhandenem wichtigen Dokument" welches Gegenseite vehement bestritt es jemals ausgestellt zu haben - ging dann vor Gericht mit meiner Kopie und Orginaldokument - und auf einmal sagte Gegenseite das Dokument wäre im Archiv falsch abgelegt worden. Zum Glück hab ich in Steuerkanzlei gelernt und meine Chefin damals predigte mir - das mit den Dokumenten, Kopien machen - schriftlich alles fixieren - einmal in der Woche vor...


Autor F_K
 - 03. August 2022, 16:32:42
Anmerkung:

Ggf. liegt ein Missverständnis vor - innerhalb von 2 Jahren SOLL bei Mannschaftern die DPA abgeschlossen sein, DANN ist eine Weiterverpflichtung MÖGLICH - die ja die meisten Soldaten anstreben und auch von der Bundeswehr "gewollt" ist.

Im FALL, dass die DPA aufgrund von Ursachen, die eher beim Dienstherrn liegen, nicht abgeschlossen werden kann, DANN bietet die BW dem Soldaten die Verlängerung um ein Jahr an, damit dann, nach Abschluss, eine weitere Verlängerung möglich ist.
Autor Beichter
 - 03. August 2022, 16:28:43
Doch es war der Perser,der sagte wenn die DPA von seitens Dienstherrn nicht stattfinden kann bzw sich verzögert dann 1 Jahr automatische Verlängerung.
Autor KlausP
 - 03. August 2022, 16:22:44
Dann verpflichten Sie sich eben nicht weiter. Ich weiß nicht, wo bei einem Mannschafter da das Problem liegen sollte. Wer Ihnen da was von ,,automatisch von Amts wegen" verlängern erzählt hat, hat vermutlich keine Ahnung. (Ich hoffe mal nicht, dass das der Perser war, der sollte es eigentlich besser wissen)
Autor Beichter
 - 03. August 2022, 16:01:26
Zitat von: spätzlesschwab am 03. August 2022, 11:58:29
Zitat...abgelehnt.Als wichtiger Obergefreiter

Du bisch eben der Beschte!
Wer lässt schon einen beschten OG so einfach ziehen?

Das Problem ist immer das Totschlag-Argument "charakterlich nicht geeignet"
damit kannste alles einseitig lösen.

Kann nur jedem raten, alles genau vor unterschrift schriftlich fixieren - wenns nicht passt dann raus ohne nachteile.

Meinen sie damit meine Vorgesetzten?


Ich persönlich finde als Obergefreiter wo man keine Ausbildungen oder Lehrgänge hat, bzw dachte das eine Versetzung dann einfacher ist.
Ja bin eigentlich so unzufrieden,ich würde lieber Zeitarbeit im zivilen machen als wieder in der Einheit aufzutauchen.
Autor wolverine
 - 03. August 2022, 15:22:07
Und warum kann man das nicht selbst? Die VP ist doch nicht der Kapitän, der allein mit dem Schiedsrichter reden darf?! Gerade hier: entweder gibt es andere Unterbringung oder nicht. Wenn nichts anderes frei ist, ist es das ach nicht wenn die VP redet.
Autor T108
 - 03. August 2022, 14:20:28
Zitat von: Beichter am 03. August 2022, 10:33:00
Ja,alles probiert und immer gescheitert, deshalb besser gestern austreten als Morgen.
- Versetzungsantrag abgegeben, nach 3 Wochen warten gefragt nach dem Stand der Bearbeitung,aber Antrag kam wohl weg.

- Versetzungsantrag neu geschrieben, abgelehnt.Als wichtiger Obergefreiter 😭

- Stubenwechsel nicht möglich,mit Aussage es ist militärische Gemeinschaft,muss man marrotten akzeptieren.

- Laufbahnwechsel mit Kasernenwechsel auch abgelehnt zum Uffz.

wende dich doch mal an die Vertrauensperson Mannschaften, die könnte dann mit Spieß / Chef reden.
Autor BulleMölders
 - 03. August 2022, 14:06:40
Es bewegt sich schon wieder vom eigentlichen Thema weg.

So wie ich die Beiträge des TE lese, ist es ihm doch scheinbar sehr recht, wenn er nach zwei Jahren gehen kann.

Das was wichtig ist, hat Ralf geschrieben und alle anderen Diskussionen gehen doch mal wieder am Thema vorbei.
Autor F_K
 - 03. August 2022, 13:18:04
@ Gast:

Kennst Du das Problem?
Warum hast Du dann eine Lösung?
Autor spätzlesschwab
 - 03. August 2022, 12:59:53
@Ralf

Sorry, wenn der OG wichtig ist für Truppe, könnte man auch mit "Stuben-Problem" eine unbürokratische Lösung finden.
Stattdessen wird ein wichtiger OG vergrault, mit viel Bürokratie.
Autor F_K
 - 03. August 2022, 12:32:10
Ralf hat natürlich Recht.

Meine Frage zielte auch auf "externe / zivile" Unterbringung - dies ist mBn eine naheliegende Option - auch dass muss ma  wollen, dann geht es (mag Kosten haben, hat aber Nutzen).
Autor Ralf
 - 03. August 2022, 12:13:52
Man sollte eine Einplanung auch nur annehmen, wenn man damit zufrieden ist.

Eine Eignung für eine höhere Laufbahn kann ja auch derzeit nicht attestiert werden, da im Raume steht, dass der TE es nicht länger als 2 Jahre aushält, wenn es nicht die wunschgemäße Änderung gibt. Damit ist keine uneingeschränkte Einsatzfähigkeit vorhanden.

Und da brauchst du auch gar nicht so zynisch rumzudialekten. Einfach Mal nur an die bekannten Fakten halten.