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Autor KlausP
 - 27. August 2022, 13:01:27
Die Wohnung muss durch die Bw als berücksichtigungsfähig anerkannt werden. Ohne diese Anerkennung kein Trennungsgeldbezug. Ob das vor Dienstantritt noch möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Dazu sollten Sie Ihr BwDLZ oder Ihren Personalführer kontaktieren.
Autor 20Kaos00
 - 27. August 2022, 12:45:49
Hi, ich fange dieses Jahr ein Studium an der HS Bund in Mannheim an.

Nun wurde ich einem BwDLZ zugeteilt, (wo ich die ersten 2 Wochen eingeführt werde?) zu dem ich ca 1h Weg habe. Ist ja kein Problem, aber die Wohnsituation in der Stadt ist sehr einfach. Ich wohne aktuell bei meinen Eltern, könnte aber eine kleine Wohnung (trennungsgeldberechtigt), jederzeit kündbar für insgesamt 300-350€ mieten.
Wäre dies empfehlenswert? Ich habe gelesen, dass Trennungsgeld über 8€/Tag sind, also könnte ich damit fast die ganze Miete bezahlen und 50-100€/Monat Mehrausgaben wäre mir eine eigene Wohnung auf jeden Fall wert.
Allerdings wohne ich aktuell bei meinen Eltern, müsste mich also (vor Dienstantritt?) ummelden etc. und die Bundeswehr gibt an, dass für den Zeitraum der Ausbildung in Mannheim am BizBw ein Zimmer gestellt wird (welches ich auch gerne beziehen würde). Sind das große Erschwernisse, kann man durch die kein Trennungsgeld bekommen?