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Autor ulli76
 - 31. August 2022, 12:13:04
Das sehe ich anders. Ein malignes Melanom nach OP und entsprechender Wartezeit erfüllt nicht die Definition.
Mein Tipp- bewerben, zusehen dass die Unterlagen vollständig und aussagekräftig sind.
Autor Andi8111
 - 27. August 2022, 19:10:20
VI 5 "fortgeschrittene maligne Neoplasien mit hoher Metastasierungstendenz"

Das maligne Melanom ist so eine Neoplasie mit hoher Metastasierungstendenz. Fortgeschrittenheit ist ... ach egal...

Dann so wie F_K: Muttermal ≠ Melanom, Melanoma in situ ≠ superfiziell spretendes Melanom, Ihre Situation ≠ Situation des TE, Glaube ≠ Wissen.

Zufrieden?
Autor Deepflight
 - 27. August 2022, 19:02:06
Wieso denn das? Da gehe ich so nicht konform, Andi.
Die Vorschrift graduiert mit IV, V und VI nur wenn die Op noch nicht erfolgt ist.
Melanom in situ nach Exzission gibt III.

Ich hab mit 16 selbst ein maliges Muttermal raus bekommen, 1,2x2cm groß und bin trotz Angabe bei der Musterung T1 geworden mit 17, weil es komplett abgeheilt war und nicht metastasiert war., ebenfalls in toto entfernt. Und das war noch zu Zeiten des Wehrdienstes.

Daher glaub ich nicht das dass Sie ausschließen wird. Versuchen Sie es einfach!
Autor Andi8111
 - 27. August 2022, 18:38:12
Nichts kommt in Frage.
Autor CaptainMolotow
 - 27. August 2022, 18:10:10
Danke für die schnelle Antowrt. Sprich der 7 Monatige Fwd köme Ihrer Meinung nach ebenfalls nicht in Frage?
Autor Andi8111
 - 27. August 2022, 15:37:52
Maligne Neoplasien der Haut sind allesamt unter VI 5 (Neubildungen der Haut) eingeordnet. Einzig ein Melanoma in situ nach Exzision ist unter III 5 eingeordnet. Da dies hier nicht vorliegt, sehe ich bei VI 5 für den Wehrdienst keine Chance.
Autor CaptainMolotow
 - 27. August 2022, 15:29:50
Guten Tag zusammen,
ich würde sehr gerne nach meiner Techniker Fortbildung entweder in die Feldwebellaufbahn des allg. Fachdienstes oder den FWD Heimatschutz leisten.

Problem hierbei, Januar 2015 wurde mir ein Melanom in Form eines Muttermals entfernt.
Seit dem war nichts mehr und ich bin in keiner Hinsicht körperlich eingeschränkt.
Ich bin im Internet schon auf Aussagen gestoßen, dass es direkt die Untauglichkeit bedeutet und andere sagen nach 5 Jahren ohne Rückfall ist das in Ordnung.

Gibt es hierfür irgendwo eine Regelung? Lohnt es sich eurer Meinung nach mich trotzdem zu bewerben oder wäre das Zeitverschwendung?

Hier die damalige ärztliche Beurteilung:
Superliziell spreitendes malignes Melanom, Clark Level II. maximale Tumordicke 0,3 mm, pT1a,
Keine Ulceration, kein Nachweis korialer melanozytärer Mitosen. Anhand der vorliegenden Serien
Schnitte erfolgte die Excision in toto ( minimaler Tumorschnittrandabstand etwa 2 mm ).