ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatGlaube man kann ja auch die Offizierslaufbahn bzw Wechsel in die Offizierslaufbahn machen und trotz das man das Studium abbricht als Leutnant, Oberleutnant etc weiter machen?Falls es einen DP gibt. Nur dann erfolgt die Übernahme zum Offz ohne Studium. Und idR sind das dann Fähnriche, oder OFähnr.
Zitat von: Ralf am 27. August 2022, 12:25:43ZitatSchau halt mal unter ISOrg nach, dort findest du für den ITFw InfoVarb den Entwicklungsplan und die grds. möglichen ZAW-Maßnahmen.
ZitatWeißt du da mehr?Schau halt mal unter ISOrg nach, dort findest du für den ITFw InfoVarb den Entwicklungsplan und die grds. möglichen ZAW-Maßnahmen.
Zitat von: Ralf am 27. August 2022, 11:28:34
Wenn beide ZAW für die Ausbildung für den ITFw InfoVarb zugelassen sind, kann man auch alle diese DP besetzen. Wäre das nicht der Fall, wären es unterschiedliche Verwendungen.
Welche Fortbildungen mit der jeweiligen ZAW möglich sind, ist eine zivilberufliche Frage, müsstest du also mal googeln, welche Gesellenberufe jeweils zugelassen sind.
Ist das aber nicht auch nachrangig, weil du eh nur den IT-Systemelektroniker machen kannst? Und wenn du den nicht willst, findest kein LfbWechsel statt, d.h., du würdest dann jetzt auf eine Förderung verzichten.
Zitat von: Ralf am 26. August 2022, 17:07:39Kannst du das ausführlicher erläutern? Es gibt also nach den beiden ZAWs keinen Unterschied mehr was man alles für Dienstposten/Verwendungen machen kann? Sind dann die Fortbildungen auf Meisterebene später wie zB IT-Projektleiter, Wirtschaftsinformatiker bei beiden ZAWs gleich? Dann ist es ja völlig egal was für eine ZAW man von den beiden macht?
1. Nein.