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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatFür die Gültigkeitsdauer des Ergebnisses der ärztlichen Begutachtung gilt:Die Frage kann auch sein, ob beim FWDL alles untersucht worden ist, ggf. bedarf es für eine Offiziertätigkeit noch weitere Untersuchungen. Offiziere haben auch keine Anforderungssymbole.
a) Die Gültigkeitsdauer des Ergebnisses der ärztlichen Begutachtung als Grunduntersuchung im
Assessment für militärische Verwendungen richtet sich nach der AR A1-831/0-4000. Danach ist bei
Bewerberinnen und Bewerbern, bei denen innerhalb der letzten 36 Monate bereits eine vollständige
Grunduntersuchung durchgeführt worden ist, eine ärztliche Befragung zur Aktualisierung der
Anamnese grundsätzlich ausreichend. Bei gegebener Indikation bzw. nach Ablauf von 36 Monaten
ist eine Neubewertung des Gesundheitszustandes erforderlich.