ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatAuch BaPersBw steht mit dieser Frage auf dem Schlauch.Naja, "das BAPersBw" ist ja groß, da soll der PersFhr seinen BAV fragen, wie sich die Zeiten zusammensetzen und wann denn faktisch F-Term ist.
ZitatDie Beförderung von Reservistinnen und Reservisten ist erst nach Ablauf einer Zeit zulässig,
die für Berufssoldatinnen oder Berufssoldaten und Soldatinnen auf Zeit oder Soldaten auf Zeit als
Dienstzeit mindestens vorausgesetzt wird. Sie rechnet von der Einstellung in die Bundeswehr oder,
falls sie in einem bestimmten Dienstgrad abgeleistet sein muss, vom Tage der Beförderung zu
diesem Dienstgrad.
Zitat von: BulleMölders am 02. September 2022, 10:57:22
Falsche Fragestellung, die Frage muss lauten: "Was hat der Freund denn als Antwort auf seine schriftliche Anfrage erhalten?"
Den schließlich fragt der TE ja für einen Freund.![]()
![]()
Zitat von: Al Terego am 02. September 2022, 10:43:25Falsche Fragestellung, die Frage muss lauten: "Was hat der Freund denn als Antwort auf seine schriftliche Anfrage erhalten?"
Was hast Du denn als Antwort auf Deine schriftliche Anfrage erhalten?
Zitat von: Existentiell am 02. September 2022, 09:47:16BaPers sagt aber er würde zum im Januar 2023 befördert. Wie kommt das BaPers darauf.Das BAPersBw schreibt bei solchen Anfragen normalerweise eine kurze Erläuterung dazu. Was hast Du denn als Antwort auf Deine schriftliche Anfrage erhalten?