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Autor FoxtrotUniform
 - 03. September 2022, 09:42:24
Zitat von: Erik01 am 01. September 2022, 19:39:16
Hallo ich habe da auch mal ne Frage.
Also ich hab in all den Jahren (fast 12) noch nie DuZ geschrieben. Jetzt wo ich versetzt wurde macht die neue Einheit das automatisch. In den alten Einheiten mussten die Soldaten das selbst schreiben (ausfüllen) und das hab ich nie gemacht weil naja Geldsachen eben zu kompliziert. Nun ist die Frage wie lang kann man das rückwirkend beantragen?
Ich wäre da ziemlich stumpf (das bringt das Alter mit sich):

1. BVA per eMail fragen wie lange rückwirkend, die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten nach EZulV gewährt werden kann.

2. Mit dem Verweis darauf, dass diese Zulage als Erschwerniszulage von Amtswegen durch die Dienststelle zuzuerkennen ist, den Antrag auf Anerkennung für den Zeitraum X-Y stellen. Dies würde ich über den derzeitigen Disziplinarvorgesetzten machen (am besten vorab mit Rücksprache). Dieser müsste dann die vorherige Einheit kontaktieren (lassen). In dem Schreiben würde ich auch ganz klar eine Frist setzen.

3. Abwarten was passiert (wenn nichts passiert, sind die Mittel und Wege bekannt).

Wichtig: Der eigentliche Forderungsnachweis wäre rückwirkend zu stellen (hier scheiden sich die Geister, ich würde sowas nicht aus der Hand geben wollen). Hierzu ist es maßgeblich, dass die Dienstzeiten bekannt sind. Ich bin mir nicht sicher, wie lange hier die Einheit Nachweise über geleisteten Dienst aufbewahren muss. Also schonmal selbst anfangen eine Aufstellung zu machen.

So würde ich es machen.
Autor didi62
 - 02. September 2022, 08:51:56
Zitat von: Erik01 am 01. September 2022, 19:39:16
Hallo ich habe da auch mal ne Frage.
Also ich hab in all den Jahren (fast 12) noch nie DuZ geschrieben. Jetzt wo ich versetzt wurde macht die neue Einheit das automatisch. In den alten Einheiten mussten die Soldaten das selbst schreiben (ausfüllen) und das hab ich nie gemacht weil naja Geldsachen eben zu kompliziert. Nun ist die Frage wie lang kann man das rückwirkend beantragen?

Rückwirkend ab 01.01.2019.
Autor HubschrauBär
 - 02. September 2022, 08:34:49
Zitat von: KlausP am 01. September 2022, 19:41:11
Die Zulage ist von Amts wegen zuzuerkennen. Der Soldat muss da eigentlich gar nichts machen.
So die Theorie ;-)

Tatsächlich habe ich das (abgesehen von Zeiten als Lehrgangsteilnehmer oder bei größeren Übungen) kaum erlebt.
Aber grundsätzlich müsste man das konsequenter einfordern.

Gesendet von meinem moto g41 mit Tapatalk

Autor KlausP
 - 01. September 2022, 19:41:11
Die Zulage ist von Amts wegen zuzuerkennen. Der Soldat muss da eigentlich gar nichts machen.
Autor Erik01
 - 01. September 2022, 19:39:16
Hallo ich habe da auch mal ne Frage.
Also ich hab in all den Jahren (fast 12) noch nie DuZ geschrieben. Jetzt wo ich versetzt wurde macht die neue Einheit das automatisch. In den alten Einheiten mussten die Soldaten das selbst schreiben (ausfüllen) und das hab ich nie gemacht weil naja Geldsachen eben zu kompliziert. Nun ist die Frage wie lang kann man das rückwirkend beantragen?
Autor KlausP
 - 13. September 2017, 10:24:32
Die "Trennung" am Samstag bei 20.00 Uhr steht nur deshalb im Erlass, weil ab da wieder eine höhere Vergütung gezahlt wird, nämlich der gleiche Satz wie Montag bis Freitag zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr.
Autor CIRK
 - 13. September 2017, 09:34:18
Natürlich bis 24.00 Uhr. Wie kommen Sie denn auf die Idee, es könnte nur bis 20.00 Uhr gelten?
Autor Staaaabsgefreiter
 - 13. September 2017, 09:25:31
Guten Morgen,

Ich weiß ja das Montag bis Fr - DUZ von 20:00 - 06:00 gibt.
Samstag ab 13Uhr bis .. ? Geht das nur bis 20 Uhr oder kann man da wirklich durch schreiben?
Sonntag gibt ja den kompletten Tag.

Meine Frage, Samstag 13 - 20 oder 13 - 24 ?

Ich hoffe ich habs verständlich geschrieben, bin nicht sehr gut in erklären.
Alles andere ist ja selbstverständlich aufm DUZ Zettel geschrieben.

Wachduz gibt's ja für "Heer" durch das neue Formular ja auch nicht mehr, sondern nur noch DUZ für alle TSK außer Borddienst (Marine).