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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 09. September 2022, 20:06:39
Offtopic:

Eine Suche in SAP über alle DP bringt dem TE wenig - seine Frage sollte beantwortet sein.
Autor Beuteberliner
 - 09. September 2022, 19:54:41
Schon klar, allerdings wundert mich das anhand des Aufgabenprofils der MatBewFw. Deshalb meine Frage.
Autor F_K
 - 09. September 2022, 19:42:12
@ Beuteberliner:

Laut Ausdruck der DP des TEs.
Autor Beuteberliner
 - 09. September 2022, 18:35:51
Frage - wo gibt es denn MatBewFw, die keine Bw-Fahrerlaubnis benötigen? Selbst die MatBewFw in Stäben und Kommandos müssen doch z.B. HaWaMun transportieren, damit die Soldaten ihrer Dienststelle schießen können!
Autor F_K
 - 09. September 2022, 15:45:19
@ funker:

Ohne entsprechende Anforderungsgrundlage kann / darf kein Lehrgang angefordert werden - macht auch niemand - weil er kostenpflichtig haften würde - und da rdwn wir von 4 stelligen Summen ...
Autor funker07
 - 09. September 2022, 15:34:06
Würde drauf wetten, dass das irgendwann klappen würde aber auch darauf, dass du den vorher zivil machen wirst.

BAPersBw steuert deine Lehrgänge und da sind erstmal die Laufbahnlehrgänge, die du brauchst, um auf deinem Dienstposten eingesetzt zu werden.
Bei der Verpflichtungszeit vermute ich mal, dass du auch eine (21monatige) ZAW machen musst.
Wenn du dann nach vielleicht 3 Jahren oder etwas später fertig ausgebildet bist, kann deine Einheit für dich den Lehrgang B-Anfänger anfordern.
Wartezeiten wurde ja angesprochen, dazu die Vorbereitung der Unterlagen (ärztliche Untersuchung,...), um den Lehrgang überhaupt anfordern zu können.
Wenns doof läuft, musst du aber erstmal noch länger warten, weil weitere Lehrgänge, Einsatz(vorbereitung) oder sonstwas anstehen.

Zu den Lehrgängen wirst du ohne Führerschein wohl überwiegend mit der Bahn anreisen müssen und dein Gepäck musst du dann über die Bundeswehr verschicken.

=> Du willst dich privat drum kümmern, zügig einen Führerschein zu machen.
Von der alten Fahrschule kannst du dir eine Ausbildungsbescheinigung geben lassen und musst dann nicht alles neu machen.
Autor thelastofus
 - 08. September 2022, 22:05:59
ZitatDie Kaserne, in welcher ich nach der AGA vorerst eingesetzt werde/während der Ausbildung bin hat keine gute Zuganbindung, wodurch man einige Städte/Dörfer weit Bus fahren muss oder Laufen muss, könnte dies ebenfalls eine Rolle spielen?

Das ist wie (im zivilen) auch Privatsache wie man zum Dienst kommt. Unter 25 ist man ohnehin eigentlich zum Wohnen in der GMU verpflichtet, ansonsten kommt es halt wieder drauf an ob man TG bekommt oder an den Standort zieht (was oft die beste Lösung ist)

ZitatIch habe Zivil schon einen angefangen werde diesen aber nicht mehr Fertig bekommen.
Es gibt doch meist Intensiv oder Ferienfahrschulen wo man den FS in wenigen Wochen bekommt, das sollte ja noch machbar sein. Dann reicht in der Bw der "B Kurz" oder "B-Fortgeschritten" (oder wie der nun auch immer heißt) für die meisten Fahrzeuge,mit Ausnahme der Bw Fuhrparkfahrzeuge die man auch so bewegen darf (sofern das natürlich kein Bus oder LKW ist)


Wenn es um die Klasse B geht, gibt es sicher auch in der nähe der Kaserne Fahrschulen, die hatten früher zu GWD Zeiten auch angepasste Angebote..

"B Anfänger" wurde dienstlich zumindest  zu meiner Zeit nur an wenigen Standorten mit langen Wartezeiten angeboten.

Autor F_K
 - 08. September 2022, 16:11:41
Gefordert wird "nichts" / leer - also wirst Du keine (dienstliche) Fahrerlaubnis erhalten.

Wenn es gefordert / notwendig wäre, würde dort der Schlüssel für die notwendige Fahrerlaubnis stehen (z. B. B / CE oder so).

Also bei Bedarf selber drum kümmern - gibt ja reichlich Bezüge ... viel Erfolg.
Autor Mephisto43
 - 08. September 2022, 15:55:38
Kleines Update auf der "Druckansicht für Dienstposten MatBewFw" steht nur Geford. Fahrerlaubnis und danach ist es leer gelassen, heißt das nun, dass eine gefordert wird oder, dass keine gefordert wird?
Autor F_K
 - 08. September 2022, 12:08:41
Wenn Du (auch) als MKF vorgesehen bist, wirst Du die Ausbildung erhalten aber NICHT direkt nach der GA, sondern nach Verfügbarkeit von Lehrgangsplätzen und unter Berücksichtigung / Priorisierung der anderen, notwendigen (Laufbahn-) Ausbildung.

Die Ausbildungsplanung wirst Du mit Dienstantritt erhalten.

Die Anbindung der Kaserne spielt hierfür keine Rolle.
Autor Mephisto43
 - 08. September 2022, 12:02:29
Guten Tag, Ich werde ab Oktober mit meiner Grundausbildung beginnen, besitze jedoch noch keinen Führerschein und werde ihn auch nicht mehr abschließen können.
nach der AGA werde ich als MatBewFw ausgebildet, auf dem Zettel, den mir der Einplaner mitgab stand, dass ein Führerschein vorgesehen ist.
Ist es nun so, dass ich nach der Grundausbildung die Möglichkeit bekommen könnte diesen bei der Bundeswehr zu machen?
Wenn ja wie lange ist dort die Wartezeit und ist es sicher, dass ich einen bekommen werde?
Ich habe Zivil schon einen angefangen werde diesen aber nicht mehr Fertig bekommen.
Die Kaserne, in welcher ich nach der AGA vorerst eingesetzt werde/während der Ausbildung bin hat keine gute Zuganbindung, wodurch man einige Städte/Dörfer weit Bus fahren muss oder Laufen muss, könnte dies ebenfalls eine Rolle spielen?
Meine Verpflichtungszeit beträgt 15 Jahre.
Vielleicht ist jemand selbst MatBewFw und/oder kennt sich mit dem Thema aus.

Vielen Dank im vorraus!