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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 09. September 2022, 08:03:34
Zitat von: Thomi35 am 09. September 2022, 05:29:23
Für die Selbständigkeit benötigst Du keine Steuerklasse, die ist nur für die Abführung der Lohnsteuer erforderlich.

Somit behältst Du für die Übergangsgebührnisse die bisherige Steuerklasse (vermutlich 1 oder 3).

Aber Achtung !!!

Dies muss der Soldat unbedingt bereits 3 Monate vor DZE mit BVA und seinem Pers klären !

Denn ... i.d.R. muss der Pers bis zum 5. des Vormonats zum DZE die Entlassungsmaßnahme in PersWiSys eingeben.

Und hier geht das System automatisch auf Klasse 6 !!

Also diesen Fall frühzeitig ansprechen und klären wie zu verfahren ist !

Am besten zuerst mit dem/der eigenen Bezügebearbeiter/in sprechen.

Autor Thomi35
 - 09. September 2022, 05:29:23
Für die Selbständigkeit benötigst Du keine Steuerklasse, die ist nur für die Abführung der Lohnsteuer erforderlich.

Somit behältst Du für die Übergangsgebührnisse die bisherige Steuerklasse (vermutlich 1 oder 3).
Autor Dzesoldat123
 - 08. September 2022, 19:17:20
Guten Tag Kameraden,
ich bin nach meinem DZE Selbstständig.

Wie werden die Übergangsgebührnisse versteuert?
Rutschen die automatisch in Steuerklasse 6?

Vielleicht hat da jemand Erfahrung.

Vielen Dank