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Autor Deepflight
 - 10. September 2022, 20:46:44
Fazit ist ja wie F_K richtig schrieb, dass ein dauerhafter Lebenspartner mit unterschreiben muss.

Die neue Flamme aber eben nicht, es sei denn ihr habt schon direkt geheiratet, eine Lebenspartnerschaft gegründet etc.

Frag vorsichtshalber deinen S2 / A2 und gut ist.
Autor KlausP
 - 10. September 2022, 20:12:52
Jetzt geht DAS wieder los ...  :-\
Autor VictorBravo
 - 10. September 2022, 20:11:24
Zitat von: F_K am 10. September 2022, 11:58:58
Gibt man einen solchen Partner nicht an, bzw. arbeitet dieser nicht mit (Einwilligung), so ist es wohl ein Sicherheitsrisiko - so einfach ist das.

Nein! Es ist ein Verfahrenshindernis und kein Sicherheitsrisiko. Das ist ein entscheidender Unterschied.
Autor HubschrauBär
 - 10. September 2022, 14:23:58
Hier geht es dem TE aber darum, NACH Einreichen der Erklärung seine neue Lebensabschnittsgefährtin nachzumelden.

D.h. zum Zeitpunkt der Abgabe war die Erklärung korrekt.
Autor F_K
 - 10. September 2022, 12:45:49
Können / muss / in der Regel ...

.. aber was weiss ein MilSichOffz schon.

Der Partner MUSS unterschreiben, sonst Verfahrenshindernis.
Wird ein Partner wahrheitswidrig nicht angegeben - ist es eine Falschangabe - mit entsprechenden Folgen.
Autor Deepflight
 - 10. September 2022, 12:45:02
Das ist so nicht korrekt, nur in Ausnahmefälle bei SÜ2 und ab SÜ 3 regelmäßig, in der Sü 2 erfolgt eine Befragung der Partner in der Regel nicht da keine Sicherheitsermittlung, sondern nur eine Überprüfung erfolgt.

Das Vorgehen ergibt sich zu 99% aus der geforderten SÜ, hiervon wird nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen.
Autor Beuteberliner
 - 10. September 2022, 12:13:48
@ F_K, die Partner können befragt werden, schließlich müssen die Genannten auf dem Antrag zur SÜ dem gesamten Prozedere zustimmen. Und im Rahmen dessen können eben auch Befragungen stattfinden. Was übrigens auch passiert.

Anyway, ein Partner im Sinne des SÜG sind die von mir zuvor aufgeführten Personen.
Autor F_K
 - 10. September 2022, 11:58:58
Der Partner "muss" / wird keine Aussagen machen müssen - er wird halt (ebenfalls) überprüft - ein "Interview" ist da idR nicht vorgesehen.

Gibt man einen solchen Partner nicht an, bzw. arbeitet dieser nicht mit (Einwilligung), so ist es wohl ein Sicherheitsrisiko - so einfach ist das.
Autor Beuteberliner
 - 10. September 2022, 09:26:16
"Partner" im Sinne der SÜ ist der Mensch, mit dem Sie eine gefestigte, auf Dauer angelegte Beziehung haben und in der Regel zusammenleben (auch wenn es eine WE-Beziehung aufgrund des Dienstes ist), eingetragene Lebenspartnerschaft und Ehe. Denn dieser Partner kann/wird ja ab der SÜ 2/höher befragt (werden) und muss dann schon auch sinnvolle Aussagen treffen können, was am Anfang einer Beziehung wohl ausgeschlossen ist.
Autor KlausP
 - 10. September 2022, 08:28:47
Zitat von: Angemon84 am 10. September 2022, 08:11:54
Soweit mir bekannt ist, muss man ab morgen seinen Partner angeben.

Total hilfreicher Kommentar ...
Autor HubschrauBär
 - 10. September 2022, 08:14:49
Zitat von: sirin0810 am 10. September 2022, 08:06:31
hallo, ab wann muss man bei einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung seinen Partner angeben.
Es geht mir darum ob man den während einer laufenden überprüfung " nachreichen" muss was ja dann ziemlich am anfang einer beziehung ist oder erst später
Bei Unsicherheiten am besten den zuständigen  SiBe im Verband im direkten richten fragen.

Wenn die Erklärung abgegeben ist würde ich persönlich nichts mehr nachreichen.
Autor Angemon84
 - 10. September 2022, 08:11:54
Soweit mir bekannt ist, muss man ab morgen seinen Partner angeben.
Autor sirin0810
 - 10. September 2022, 08:06:31
hallo, ab wann muss man bei einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung seinen Partner angeben.
Es geht mir darum ob man den während einer laufenden überprüfung " nachreichen" muss was ja dann ziemlich am anfang einer beziehung ist oder erst später