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Autor Micha88
 - 26. September 2022, 04:23:42
Moin. Nein, darfst du noch nicht. Erst wenn du die Zulassung zum RFA / RBA unterschrieben hast, darfst du den Dienstgradzusatz führen.

Deine Beorderung auf den Feldwebeldienstposten hat damit nichts zu tun.
Die Zulassung zum RFA wirst du aber sicher innerhalb deiner WÜ bekommen.

Lg :)
Autor lambsbecomelions
 - 25. September 2022, 23:08:05
Guten Abend,

ich habe das Prüfungsverfahren für den RFA im KC erfolgreich durchlaufen und bin inzwischen auf einen Feldwebelposten beordert.
Nun habe ich meine erste WÜ in der Einheit welche der Herstellung aller Lehrgangsvorraussetzungen dient.

Nun stellt sich mir die Frage ob ich die Anwärterkordel direkt anlegen muss, oder ob diese auch "befördert" wird?

Ich bin leider aus der neuen Richtlinie nicht schlau geworden, in der ZDV37/10 war es unter Punkt 507 Anhang 6 so geregelt das man die Anwärterschaft direkt anzuzeigen hatte.

mkg