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Zusammenfassung

Autor Andi
 - 28. September 2022, 17:18:37
Zitat von: Markgegencorona am 27. September 2022, 19:39:42
entweder krankgeschrieben schon am Mittwoch losfahren (Verstoßes gegen die Gesunderhaltungspflicht)

Nö.
Autor Beuteberliner
 - 27. September 2022, 20:56:27
Ebendrum - deshalb kann dem Fragensteller letztlich nur sein DV eine letztverbindliche Auskunft geben, ggf. nach vorherigem Anruf beim Spieß, der das auch abklären kann. Ja, auch wenn diese Rückreise an den Standort keine Dienst(antritts)reise ist, wird man im Gespräch mit den Zuständigen in den meisten Fällen ein Entgegenkommen erzielen können.
Autor F_K
 - 27. September 2022, 20:46:52
Randbemerkung:

Wie Wolverine richtig anmerkt, ist Anreise zum Dienst (nicht Dienstantritt, nicht Dienstreise) alleinige Verantwortung des Soldaten - niemand anders ist dafür verantwortlich.
Autor funker07
 - 27. September 2022, 20:41:26
Wenn der Arzt dich bis Mittwoch KzH geschrieben hat, wird er davon ausgehen, dass du Donnerstag wieder dienstfähig bist und hat hoffentlich berücksichtigt, dass du dafür Mittwoch anreisen müsstest.

Für dieses Mal:
Würde nen Tag Urlaub opfern. Spieß anrufen, Problem schildern und bitten telefonisch Erholungsurlaub nehmen zu können und nen schriftlichen Antrag nachzureichen.

Fürs nächste Mal (hoffentlich nicht zu bald):
Sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Teile dem Arzt mit, dass du 400km fahren musst (falls er nicht selbst danach fragt) und dass du nur für einen Tag wieder zum Dienst kommen würdest.
Die meisten Ärzte sollten dann ne Krankschreibung bis zum geplanten Wochenende (hier: inkl Donnerstag) raus machen.
Autor F_K
 - 27. September 2022, 20:35:44
Bietet sich nicht da ein Tag Urlaub an?
Autor Speckstein
 - 27. September 2022, 20:33:46
Zitat von: KlausP am 27. September 2022, 19:55:20
Wieso kommen Sie übrigens erst jetzt mit der Frage? Ist Ihnen die Konstellation nicht aufgefallen, als Sie sich in der Einheit abgemeldet haben?

Ach ja, als Sie krankgeschrieben nach Hause gefahren sind waren die Kosten kein Problem?

Schon mal was von Standortfremd gehört?Und Eltern die einen dorthin fahren?
Autor Markgegencorona
 - 27. September 2022, 20:22:43
Zitat von: KlausP am 27. September 2022, 19:55:20
Wieso kommen Sie übrigens erst jetzt mit der Frage? Ist Ihnen die Konstellation nicht aufgefallen, als Sie sich in der Einheit abgemeldet haben?
Der Kamerad hätte zumindest von Zuhause aus den DV anrufen und über die Problematik der Anreise (damit meine ich nicht die Kosten, sondern die Durchführbarkeit) hinweisen können.
Solange keine Absprachen getroffen sind, gilt halt der Befehl, am Do um z.B. 7 Uhr zum Dienst antreten.

Der Satz "da hat der TrArzt geschlafen", war dumm von mir.
Autor KlausP
 - 27. September 2022, 19:55:20
Wieso kommen Sie übrigens erst jetzt mit der Frage? Ist Ihnen die Konstellation nicht aufgefallen, als Sie sich in der Einheit abgemeldet haben?

Ach ja, als Sie krankgeschrieben nach Hause gefahren sind waren die Kosten kein Problem?
Autor wolverine
 - 27. September 2022, 19:49:00
Gewagte These: der Weg zur Arbeitsstätte fällt klar in die Sphäre des Arbeitnehmers und hier analog des Soldaten. Dieser hat sein Anreisemittel selbst verantwortlich so zu wählen, dass er pünktlich vor Ort ist.

Sollte der tolle Rat daher dienstrechtliche Konsequenzen zeitigen, freut sich der Fragesteller sicher über Ihre Privatadresse um seinen verbindlichsten Dank auszudrücken.
Autor Ralf
 - 27. September 2022, 19:47:31
Zitat von: Markgegencorona am 27. September 2022, 19:39:42
Also ist der Befehl, am Do zu üblichem Dienstbeginn zu erscheinen, bei einer so weiten Anreise nicht durchführbar bzw. unzumutbar.
Bei der KZH  hat der TR Arzt geschlafen.
Wie kann man nur so einen Quatsch schreiben, ein TrArzt berücksichtigt nicht, wer wo wohnt, sondern ausschließlich medizinische Gründe.
Die Anreise zum Dienstort ist immer das persönliche Problem des Soldaten, kriegt er das nicht hin, ist sein DV der einzige richtige Ansprechpartner.
Autor Beuteberliner
 - 27. September 2022, 19:45:44
Wie kommen Sie denn darauf, dass der Truppenarzt geschlafen hätte und wie kommen Sie darauf, dass man am Tag nach Ablauf eines KzH-Status in jedem denkbaren Fall morgens zum Dienstbeginn in deinem Truppenteil sein müsste? Würde im übrigen auch in vielen Wohn-/Dienstprtkonstellatiionen auch aussichtslos sein.
Autor Markgegencorona
 - 27. September 2022, 19:39:42
Wenn man bis Mittwoch KzH ist, dann gilt der Status streng genommen bis Mittwoch 24 Uhr.
Dann müsste der Kamerad je nach Verkehrsanbindung entweder krankgeschrieben schon am Mittwoch losfahren (Verstoßes gegen die Gesunderhaltungspflicht) oder ab Donnerstag 0 Uhr (da fahren i.d.R keine Öffis).
Also ist der Befehl, am Do zu üblichem Dienstbeginn zu erscheinen, bei einer so weiten Anreise nicht durchführbar bzw. unzumutbar.

Bei der KZH  hat der TR Arzt geschlafen.
Autor Ralf
 - 27. September 2022, 18:53:36
Zitat von: Speckstein am 27. September 2022, 17:58:09
Das sowas kommt war klar.
Sind ja alles immense Kosten.Und als Fwdl merkt man das schon.
Kosten können kein Thema mehr sein, da man kostenlos Bahn fährt. Aber zur Zeit und Aufwand und Zeitpunkt wurden ja schon die richtigen Hinweise gegeben. Sprechenden Menschen kann man helfen. Die Einheit ist da der richtige Ansprechpartner.
Autor Beuteberliner
 - 27. September 2022, 18:13:41
Diese Kosten hätten Sie doch auch, wenn Sie nicht krank gewesen wären. Ob Sie nun in einer Woche 5 oder 1,5 Tage Dienst tun, ist doch vollkommen unerheblich!
Und, kzH einschließlich Mittwoch bedeutet, Sie sind Mittwoch noch krank und haben weder auf der Straße, noch der Bahn Zeit zu verbringen. Rufen Sie also dort an, wo man Ihnen helfen kann und melden sich bei Ihrem Spieß, tragen ihm die Sachlage vor und bitten um Genehmigung, am Folge-/Reisetag zu einer für die weite Anreise angemessenen Zeit am Dienstort einzutreffen.
Autor Speckstein
 - 27. September 2022, 17:58:09
Das sowas kommt war klar.
Sind ja alles immense Kosten.Und als Fwdl merkt man das schon.