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Zusammenfassung

Autor Johann S
 - 04. November 2022, 11:43:45
Zitat von: Roughnecks am 04. November 2022, 11:11:22
Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die PF nach zwei Jahren zu wiederholen.
Steht alles in der C1-1340/49-5000.
Danke! Momentan hilft mir da Googel nicht weiter. Muss ich dann in der Dienststelle prüfen.
Autor Roughnecks
 - 04. November 2022, 11:11:22
Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die PF nach zwei Jahren zu wiederholen.
Steht alles in der C1-1340/49-5000.
Autor Johann S
 - 04. November 2022, 10:48:25
Besteht den die Möglichkeit die PF innerhalb der 5 Jahre zu wiederholen? Beispiel. 2021 eine durchlaufen. 2023 eine neue zu bekommen?
Autor Johann S
 - 30. Oktober 2022, 09:06:56
Zitat von: LwPersFw am 29. Oktober 2022, 09:40:01
Zitat von: Johann S am 28. Oktober 2022, 23:35:29
Zitat von: Ethereum am 28. Oktober 2022, 20:22:00
Es gibt kein aber!
Danke. Dann werden wohl 2024 15 schöne, Einsatzreiche und lehrreiche Jahre wohl enden.

Sie werden trotzdem in der Konferenz betrachtet.

Was dort passiert hängt stark auch vom Bedarf in der jeweiligen Verwendung ab.

Viele Bewerber... kaum Bedarf... Chancen gegen Null.

Wenig Bewerber... hoher Bedarf... deutlich höhere Chancen.

Wobei das BAPersBw auch eine Abreißgrenze hat.
Es kann auch sein das in einem Jahr nicht alle möglichen Übernahmemöglichkeiten in einer Verwendung genutzt werden, wenn die Masse der Bewerber einfach zu deutlich unter den Bedarfsträgerforderungen liegt.
Danke für die Infos. In meiner Verwendung (so BAPersBW) ist der Bedarf recht hoch. Und wenig Bewerber. Daher werden die Fachkrankenpfleger mit allen Gesundheits- u. Krankenpfleger verglichen.
Ob das Sinn macht und Fair ist, weiß ich nicht. Schließlich genießt der Fachkrankenpfleger noch eine weitere 2 jährige zusätzliche Ausbildung.
Dann heißt es für mich abwarten.
Autor LwPersFw
 - 29. Oktober 2022, 09:40:01
Zitat von: Johann S am 28. Oktober 2022, 23:35:29
Zitat von: Ethereum am 28. Oktober 2022, 20:22:00
Es gibt kein aber!
Danke. Dann werden wohl 2024 15 schöne, Einsatzreiche und lehrreiche Jahre wohl enden.

Sie werden trotzdem in der Konferenz betrachtet.

Was dort passiert hängt stark auch vom Bedarf in der jeweiligen Verwendung ab.

Viele Bewerber... kaum Bedarf... Chancen gegen Null.

Wenig Bewerber... hoher Bedarf... deutlich höhere Chancen.

Wobei das BAPersBw auch eine Abreißgrenze hat.
Es kann auch sein das in einem Jahr nicht alle möglichen Übernahmemöglichkeiten in einer Verwendung genutzt werden, wenn die Masse der Bewerber einfach zu deutlich unter den Bedarfsträgerforderungen liegt.
Autor Johann S
 - 28. Oktober 2022, 23:35:29
Zitat von: Ethereum am 28. Oktober 2022, 20:22:00
Es gibt kein aber!
Danke. Dann werden wohl 2024 15 schöne, Einsatzreiche und lehrreiche Jahre wohl enden.
Autor Ethereum
 - 28. Oktober 2022, 20:22:00
Es gibt kein aber!
Autor Johann S
 - 28. Oktober 2022, 19:49:59
Zitat von: SolSim am 28. Oktober 2022, 18:40:24
Streng genommen erfüllen Sie damit nicht die Bedarfsträgerforderung.
Aber?
Autor SolSim
 - 28. Oktober 2022, 18:40:24
Streng genommen erfüllen Sie damit nicht die Bedarfsträgerforderung.
Autor Johann S
 - 28. Oktober 2022, 17:53:13
Hallo,

meine PF 2021 hat ergeben, das ich weder Offz noch BS (um einen Punkt) tauglich bin.
Alle anderen Kriterien wie Englisch, PEB, Beurteilung usw sind Top bzw sehr gut.
Wie realistisch ist, das ich zum BS übernommen werde?
Bin Fachkrankenpfleger Intensiv-/ Anästhesiepflege.
Autor Goal4
 - 30. September 2022, 19:40:57
Das Problem war jedoch, dass ich nicht in die GAIP geschaut habe und lediglich wissen wollte, ob jemand gesehen hat, ob die BU mit Jan'22 Bestandteil für BS'22 war oder nicht, da ich jetzt nicht mehr reinschauen brauch, da sie ersetzt für BS'23 ersetzt wurde. Dann jedoch zu sagen ,,hättest in der GAIP nach schauen müssen" bring jetzt auch nichts mehr, aber danke für eure Rückmeldungen und allen viel Erfolg in diesem Jahr!
Autor LwPersFw
 - 30. September 2022, 11:48:28
Zitat von: Ralf am 30. September 2022, 09:21:55
Das Verschieben von Konferenzen um Tage/Wochen hat nichts mit den zugrundeliegenden BU zu tun. Was einbezogen wird -ich wiederhole mich da- wird bereits mit der Ausschreibung in der GAIP festgelegt. Deswegen nimmt man doch nicht auf einmal neue BU mit rein.

Für 2023 gilt ja ... und steht in der Anlage 5 "Beurteilungssystematik"   

"Achtung: Aktuelle Beurteilungen mit ST: 31.01.2023 werden im Auswahlverfahren BS Fw 2023 NICHT berücksichtigt."


Also, wie @Ralf sagte ... GAIP selbst lesen .. oder beim Pers reinschauen ... bevor diese ... wie jetzt ... durch die neue Ausschreibung ersetzt wird ...




Autor Goal4
 - 30. September 2022, 09:55:54
Danke für die Antwort !
Autor Ralf
 - 30. September 2022, 09:21:55
Das Verschieben von Konferenzen um Tage/Wochen hat nichts mit den zugrundeliegenden BU zu tun. Was einbezogen wird -ich wiederhole mich da- wird bereits mit der Ausschreibung in der GAIP festgelegt. Deswegen nimmt man doch nicht auf einmal neue BU mit rein.
Autor Goal4
 - 30. September 2022, 09:05:38
Damit ist gemeint, dass ich hier oft gelesen habe, dass sie die Zeiträume der Konferenzen verschoben haben aufgrund verschiedener Gründe.
Danke für die Antwort. Wenn die BU erst Ende Juli angeschlossen worden ist, war sie demnach wohl nicht Bestandteil.