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Autor F_K
 - 30. September 2022, 08:31:55
Pläne sind bei wesentlicher Lageänderung anzupassen, ggf. sogar neu zu entwickeln.
Dafür gibt es Kündigungsfristen, um das Problem zumindest abzumildern.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 30. September 2022, 07:45:20
Ungeplant im Sinne von, dass der Beschäftige zum Zeitpunkt der Planung seines Jahresurlaubes noch keine Kenntnis darüber hatte, dass der vor Antritt des Urlaubes diese Stelle nicht mehr innehat und somit der Urlaub zum geplanten Zeitpunkt nicht mehr angetreten werden kann. Natürlich sind Kündigung oder der wie auch immer geartete Wegfall des Arbeitsplatzes hier die vorrangigen Gründe.
Autor F_K
 - 29. September 2022, 22:52:35
Nachfrage:

Wie kann man "ungeplant" die Beschäftigung wechseln?

In meiner Welt benötigt es Kündigung / Bewerbung ...
Autor InstUffzSEAKlima
 - 29. September 2022, 22:15:54
Diese Tatsache ergibt sich ja bei jedem Wechsel der Anstellung. Aber im worst case (ungeplanter kurzfristiger Wechsel der Beschäftigung) würde jemand mit komplettem Resturlaub, den er ursprünglich für das Jahresende geplant hatte, dann finanziell abgegolten und hat beim neuen AG/Dienstherren dann nur den anteiligen Anspruch bzw. in der Probezeit keine Möglichkeit des Abtragens. Dann hätte dieser Beschäftigte praktisch das ganze Jahr über gearbeitet und keinen Erholungsurlaub genossen.
Autor BulleMölders
 - 29. September 2022, 07:57:04
Bei der Bundeswehr bekommen Sie 1/12 von 30 Tagen Jahresurlaub pro Monat. Nicht mehr und nicht weniger.
Genauso steht Ihnen bei Ihrem alten Arbeitgeber 1/12 von X Tagen Jahresurlaub zu. Nicht in Anspruch genommener Jahresurlaub beim alten Arbeitgeber ist durch diesen abzugelten. Einen übertrag auf den neuen Arbeitgeber gibt es nicht.

Beispiel:
Sie treten Ihren Dienst zum 1.10. bei der Bundeswehr an, stehen Ihnen für die drei Monat stehen Ihnen dann 8 Tage Urlaub zu (30 : 12 = 2,5; 2,5 * 3 = 7,5 aufgerundet 8).
Bei Ihrem alten Arbeitgeber standen Ihnen angenommen ebenfalls 30 Tage Jahresurlaub zu. dann sind das für die Zeit vom 01.01. bis 30.09. 22,5 Tage gerundet 23 zu.
Wenn sie von diesen 23 Tagen 15 zum Dienstantritt noch nicht genommen haben, sind diese 15 Tage vom alten Arbeitgeber abzugelten.

Und das die Abgeltung des alten Arbeitgebers erst nach den 6 Monaten vorgenommen wird ist nicht zu beanstanden.
Autor wehr1895
 - 29. September 2022, 07:08:17
Hallo ,
Komme mit dem Thema Resturlaub nicht weiter, ich habe noch 24 Tage Resturlaub für dieses Jahr und nehme aktuell was noch möglich ist, bis zum Dienstantritt. Jedoch bleiben dann trotzdem 15 Tage über. Nun wurde das auch durch meinen Arbeitgeber bestätigt das ich diese 15 Tage noch habe, da der Dienstherr eine Bescheinigung benötigt. Nun habe ich im Board gesucht und einen Beitrag gefunden, wo steht, dass der Resturlaub verfällt, da der Dienstherr nur wissen möchte, ob ich anteilig zu viel genommen habe, deswegen diese Bescheinigung. Ist das so korrekt, also entweder nehmen oder verfallen? Weil eigentlich passt das Arbeitsrechtlich nicht zusammen. Eine Abgeltung wäre sicherlich noch 'ne Möglichkeit, aber diese kann ich ja erst 6 Monate nach Probezeit Ende geltend machen, weil mein Arbeitsverhältnis bis dahin ruht. Jedoch würde ich ihn am liebsten nehmen.
Freue mich auf eure Antworten.
Gruß