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Autor Ralf
 - 02. Oktober 2022, 20:52:04
Du musst solange warten (und das ist ja dann auch frühestens!!!), wie es in der Regelung steht.
Steigst du als HptFw ein, brauchst du mind. 11 Jahre in einem Fw-DstGrd.
Autor wehr1895
 - 02. Oktober 2022, 20:43:35
Hallo Ralf ,
bedeutet auch, wenn ich beispielsweise als Hauptfeldwebel Eintreten würde, und ich noch zwei Jahre gebraucht hätte um als Stabsfeldwebel einzutreten aber die Stelle muss muss jetzt besetzt werden, dann muss ich  trotzdem 8 Jahre den Dienstgrad Hauptfeldwebel Bekleiden um Stabsfeldwebel zu werden? . Einzig die Erfahrungstufen wären angepasst .
Entschuldige die nochmalige Nachfrage aber ich möchte es richtig verstanden haben .Weil ich das bei AR A-1340 im kleindruck gelesen habe :  Bei Soldatinnen und Soldaten, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, werden der tatsächlich geleisteten Dienstzeit die Dienstzeiten fiktiv hinzugerechnet, die nach der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) mindestens für die Beförderung zu diesem Dienstgrad vorausgesetzt werden.
Gruß
Autor Ralf
 - 02. Oktober 2022, 20:16:37
Mit der Einstellung als OFw unterliegst du den anschließenden Beförderungsschritten gem. AR A-1340/49, d.h. für die Beförderung zum HptFw 4 Jahre.
Dein Dienstgrad ist dann OFw, ungeachtet deiner zivilen Erfahrung.
Autor wehr1895
 - 02. Oktober 2022, 19:46:37
Moin zusammen,
wenn man als Wiedereinsteller mit höherem Dienstgrad eingestellt wird Beispiel Oberfeldwebel und Mann noch nicht die geforderten 5 Jahre zivil auf Meisterebene voll hat, sondern nur 4 Jahre deswegen auch Oberfeldwebel und nicht Hauptfeldwebel werden die fehlenden Jahre (1 Jahr) dann ab Dienstantritt weitergezahlt bzw. Fort gezählt sprich 1 Jahr als Soldat arbeiten und die Jahre zum Hauptfeldwebel wären erfüllt oder beginne ich zum nächsten Dienstgrad wieder mit Dienstantritt bei null?
Alles natürlich vorausgesetzt es passt ins Gefüge etc. Wollte es einfach mal grundsätzlich wissen.
Gruß
Und schönen Feiertag morgen.