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Zusammenfassung

Autor Deepflight
 - 07. Oktober 2022, 06:45:59
Grade Marsch, ABC, BFT wird eigentlich dauerhaft von irgendwem im Bereich der Reserve angeboten, da gibts massig Angebote meiner Erfahrung nach. Ist vielleicht bissl unterschiedlich je nach Region, aber insgesamt sollte das nicht das riesige Problem sein.
Mit den Einheiten gibts in aller Regel kein Problem, denn dafür gibts die einschlägigen Erfassungsblätter als Anlage zur Vorschrift und bei vielen Einheiten auch IGF/KLF-Büchlein wo man alles eintragen lassen kann.
Autor StefanD
 - 06. Oktober 2022, 08:37:51
Die IGF/KLF werden auch teilweise als DVag angeboten. Soweit ich das bisher herausfinden konnte, ist das Angebot dort jedoch eher dünn gesät. Und wie das dann mit den Nachweisen für die Einheit ist, falls man beordert ist, kann ich leider nicht sagen. Mir ist nur bekannt, dass die Möglichkeit besteht. Der FwRes kann da bestimmt weiterhelfen.
Autor Deepflight
 - 06. Oktober 2022, 06:52:21
Na in der Vorschrift steht ja drin was zu den KLF gehört und was zur IGF.
Damit müssen Sie dann jährlich, so wie jeder andere Soldat auch,  ihre körperliche Leistungsfähigkeit durch Marsch, BFT und Schwimmen nachweisen, bei den IGF sprich EEH-A, ABC und Schießen haben Sie aber eine Erleichterung das nur alle zwei Jahre machen zu müssen.

Wobei das nur eine "Kann"-Regelung ist, denn am Ende entscheidet im Zweifel ihr Chef was Sie machen, wenn Sie in RDL sind. Bei mir machen meine Resis ihre IGF/KLF ganz normal mit den aktiven und haben es dadurch dann auch jedes Jahr zusammen. Hängt halt immer davon ab, wie oft man übt und wie der Beorderungstruppenteil so drauf ist...
Autor F_K
 - 04. Oktober 2022, 14:14:41
Nein, eben nicht.

"Alles" alle zwei Jahre, eine Teilmenge zusätzlich un den "Zwischenjahr".
Vergleiche EEH A und EEH TerrRes.
Autor Reservist_2022
 - 04. Oktober 2022, 13:45:24
Zitat von: F_K am 04. Oktober 2022, 13:30:31
Mengenlehre - KLF Teilmenge von IGF.

Und was heißt das jetzt? Da KLF Bestandteil von IGF ist und laut Weisung "alle Leistungen ... alle zwei Jahre abgelegt werden [müssen]", dann widerspricht das doch dem Absatz der A1-221/0-23. Oder was übersehe ich hier?
Autor F_K
 - 04. Oktober 2022, 13:30:31
Mengenlehre - KLF Teilmenge von IGF.
Autor Reservist_2022
 - 04. Oktober 2022, 13:25:25
Guten Tag Kameraden.
Bei einem kürzlich durchgeführten Vorschriftenstudium bin ich auf (aus meiner Sicht) einer Ungereimtheit bei der Vorgabe, wie häufig beord. Reservisten die IGF-Leistungen ablegen müssen.

Bei der Weisung für die Reservistenarbeit (https://www.reservistenverband.de/wp-content/uploads/2020/10/pdf-weisung-reservistenarbeit-data.pdf) und der A1-221/0-24 heißt es, alle Leistungen müssen alle zwei Jahre abgelegt werden.

Gemäß der A1-221/0-23 4.3.1 416 heißt es jedoch: "Personal der Truppenreserve und der Territorialen Reserve soll die IGF-Leistungen einmal binnen zwei Jahren erbringen. Der Nachweis der Körperlichen Leistungsfähigkeit (KLF) ist in jährlichem Rhythmus."

Wer kann mich erhellen?
MkG