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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 14. Oktober 2022, 19:57:11
Zitat von: Mit_viel_bumm am 14. Oktober 2022, 19:00:46
Zitat von: KlausP am 14. Oktober 2022, 18:30:57
Ja, eine Kommandierungsverfügung, zumindest, wenn es an einem anderen Standort stattfindet.

So wie ich ihn verstanden habe bleibt der Standort gleich.
Also dann ehr nicht?

Ich meinte einen anderen Standort als den Ihrer jetzigen Einheit. Ob die Wiederholung der Ausbildung an Ihrem jetzigen Standort stattfindet kann ich nicht wissen, weil Sie dazu nichts geschrieben haben.
Und ja, Ralf hat recht. Selbst wenn sie am selben Standort stattfindet, nur in einer anderen Einheit, ist eine Kommandierungsverfügung zu erstellen.
Autor Ralf
 - 14. Oktober 2022, 19:01:22
Andere Einheit = Kommandierung.
Autor Mit_viel_bumm
 - 14. Oktober 2022, 19:00:46
Zitat von: KlausP am 14. Oktober 2022, 18:30:57
Ja, eine Kommandierungsverfügung, zumindest, wenn es an einem anderen Standort stattfindet.

So wie ich ihn verstanden habe bleibt der Standort gleich.
Also dann ehr nicht?
Autor KlausP
 - 14. Oktober 2022, 18:30:57
Ja, eine Kommandierungsverfügung, zumindest, wenn es an einem anderen Standort stattfindet.
Autor Mit_viel_bumm
 - 14. Oktober 2022, 18:21:51
Natürlich möchte ich weiter dran arbeiten
Nsak wäre ja im Anschluss gewesen was aber dadurch flach liegt.

Muss ich für die Verlängerung etwas schriftlich erhalten?
Autor F_K
 - 14. Oktober 2022, 18:12:49
Anmerkung:

Wachsoldat SK ist eine ATB - die dort wohl auch vergeben wird, wenn ich es richtig verstanden habe.

Der DV (und DESSEN Sicht / Einchätzung ist hier MASSGEBLICH), hält sogar eine komplette GA für notwendig, "macht" halt BA Pers nicht.

Die Wiederholung von 4 Wochen ist also die kleine Lösung des DV - und der bestimmt halt.

Ich rate an, dass Beste daraus zu machen - ist doch voll bezahlt, und als Wiederholer doch "locker", oder nicht?

@ thelastofus:

Nach Nsak gibt es ja den Wachsoldaten SK nsak, darum geht es vermutlich ...
Autor thelastofus
 - 14. Oktober 2022, 18:10:49
Als WE müsste man doch eigentlich die ATB "Wach und Sicherungssoldat" haben? (zumindest wenn diese damals zuerkannt wurde)

Ich würde einfach mal abwarten was schriftlich kommt und dann darauf reagieren, ggf. kann das ja wie erwähnt in der "Stammeinheit" nachgeholt werden.
Autor SolSim
 - 14. Oktober 2022, 18:04:01
Na wenn Sie die ATN noch nicht erhalten haben (aufgrund des Unfalls), dann betrachten Sie es doch mal von der positiven Seite.

Mann wird Sie unterstützen, die Voraussetzungen für die ATN zu erfüllen und Ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu steigern. Auch wenn es nicht direkt geprüft werden sollte.

Kurzfristig mag es für Sie ungerecht erscheinen, auf lange Sicht betrachtet tut Ihr Chref Ihnen sogar einen Gefallen. Und Nachteilig wären diese 4 Wochen auch nicht.
Autor Mit_viel_bumm
 - 14. Oktober 2022, 18:01:26
Sorry bin gerade nur fertig von der Autofahrt


Das ding ist auch. In diesen 4 Wochen zwe erhält man nur eine einzige ATN und das ist Einsatzhelfer alfa.

Sonst erhält man keinerlei relevante ATN auf diesem Lehrgang bzw Wiedereingliederung.

Also auch in 4 Wochen werde ich keine wachausbildung haben. Deswegen verstehe ich den Sinn nicht.
Ich hätte auch kontinuierlich in der stamm an der fitness arbeiten können.
Autor Mit_viel_bumm
 - 14. Oktober 2022, 17:58:41
Ich habe meine Leistung kontinuierlich gesteigert.
In allen Bereichen ist er zu Frieden ausser im. Sport.

Kann ich nachvollziehen aber mich gleich den ganzen Lehrgang wiederholen zu lassen finde ich etwas zu hart.

Begründen wollte erstmal damit das ich die rekrutenprüfung und wach Ausbildung ATN nicht erhalten habe aufgrund eines Unfalls in der Prüfung.
Dann sagte er das er bapers drum bat mich in die aga zu stecken.
Bapers lehnte ab.
Daraufhin meinte er hat er entschieden dann nochmal 4 Wochen mich hier zu behalten.
Autor Mit_viel_bumm
 - 14. Oktober 2022, 17:39:39
Zitat von: F_K am 14. Oktober 2022, 10:56:17
Was ist ZWE?

Welche Ergebnisse beim BFT?

Sind andere Soldaten mit gleichen Ergebnissen anders behandelt worden?

Laut bftrechner 3,2
Uberall aber mit mindestens mindestanforderung bestanden
Autor F_K
 - 14. Oktober 2022, 12:33:58
Also kurz:

Ja, der DV bestimmt, was seine Soldaten "machen".

Ob die Entscheidung nachvollziehbar ist, kann nur nachvollzogen werden, wenn mehr Informationen gegeben werden.
Autor BulleMölders
 - 14. Oktober 2022, 12:24:03
Es wird schon wieder am Thema vorbei diskutiert. Denn der TE wollte nicht wissen, wo, wie und ob man irgendwelche Lehrgänge buchen kann. Also bitte zurück zum Thema.
Autor F_K
 - 14. Oktober 2022, 12:14:16
@ Andi:

Nunja ... mein Punkt war folgender: Wenn ein Lehrgang mit der Zuerkennung einer ATB "abgeschlossen" wird (zumindest bei einer "lebenslangen" ATB), dann ENTFÄLLT der dienstliche Zweck für eine neue Buchung auf diesen Lehrgang - eine solche Lehrgangsbuchung ist dann nicht mehr zulässig.

Ähnliches ist ja für die GA richtig - in aller Regel wird man "kleinere Mängel" nicht durch eine erneute GA beheben, sondern partiell in der Einheit nachschulen - weil deutlich kürzer und kostengünstiger - plus die Thematik Lehrgangsplätze.

Insoweit möchte ich hier halt die Ausgangslage verstehen - dazu benötigen wir mehr Informationen vom TE.
Autor Andi
 - 14. Oktober 2022, 12:06:49
Bereits die AGA konnte man nicht bestehen oder nicht bestehen, man konnte nur evtl. nicht alle vorgesehenen ATN erreichen. Ob und wie ein Disziplinarvorgesetzter seine Soldaten auf einen adäquaten Ausbildungsstand bekommt ist zunächst einmal seine Sache. Wenn er jemanden drei Mal auf einen identischen Lehrgang schicken will, weil dieser die Defizite Ausgleichen kann, dann ist das so - wenn die Lehrgangskapazitäten das hergeben.

Gruß
Andi