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Zusammenfassung

Autor didi62
 - 21. Oktober 2022, 14:29:43
Es gibt keinen Schwellenwert. Jeder Monat muss nachgedient werden, sofern der Dienstherr nicht darauf verzichtet.
Und eine Dienstzeitverlängerung führt nicht zu einer Überführung in das "neue" Recht. Dies geschieht nur aufgrund einer Weiterverpflichtung.
Autor Hermans
 - 20. Oktober 2022, 21:33:57
Hallo meine Lieben,

Kurz zu mir: Ich bin SAZ13 (Offizier mit Studium). DZE Sept/2023.

Ich habe im April Nachwuchs bekommen und spiele mit dem Gedanken jetzt Elternzeit zu nehmen. Da ich aber gerade noch im Urlaub bin und kein Zugriff aufs Intranet oder Personen habe, die mir Auskunft geben können mal hier meine Frage:

1.) Ab wie vielen Monaten Elternzeit muss ich die Zeit hinten an meine Dienstzzeit dranhängen? Auch schon bei 1-2 Monaten oder erst ab einem Schwellenwert ?
2.) Ich bin derzeit noch SAZ Alter Art, werde ich durch eine mögliche Dienstzeitverlängerung auf Grund der Elternzeit SAZ Neuer Art ?


Ich hoffe jemand kann mir Auskunft geben, gerade zu Frage Nr. 2

Viele Grüße
Hermans