Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor DaZoidy
 - 30. Oktober 2022, 22:25:38
Vielen Dank für die schnelle und aussagekräftige Antwort!
Autor LwPersFw
 - 30. Oktober 2022, 22:17:03
Zitat von: DaZoidy am 30. Oktober 2022, 21:29:14
Guten Abend Kameradinnen und Kameraden


Als TG-Empfänger werde ich nun an einen Standort ohne verfügbaren Unterkünften versetzt und bekomme somit monatlich bis zu 650,-€ für einer Pendlerwohnung. Nach der 3+5 Regelung währen das über 40.000€ für die nächsten acht Jahre. Da ist es doch naheliegend sich Gedanken zu machen, sich am neuen Standort eine Wohnung zu kaufen. Nach den 8 Jahren dann doch lieber weiter eine Finanzierung tilgen anstatt Miete zu zahlen.

Was ich jetzt wissen möchte:
Wird der Mietzuschuss für die Pendlerwohnung bei Wohneigentum auch gezahlt?
Wenn nicht: Unter welchen Voraussetzungen währe es möglich? Reicht es aus wenn die Ehefrau im Grundbuch steht und die Wohnung offiziell an mich vermietet?
Für mich als Laie sehe ich keinen Unterschied ob ich jetzt durch die Miete, die durch die Bundeswehr bezahlt wird, die Finanzierung einer "fremden" Privatperson finanziere oder die Finanzierung meiner Frau. Alternativ auch ein anderes Familienmitglied.

Hierbei geht es letztendlich nur um legale Umsetzung der oben gestellten Fragen.
Standortsicherheit über 8 Jahre, Steuern usw sollen hier bitte nicht diskutiert werden.

Ich freue mich auf die Unterhaltung mit Ihnen!

MkG

Zoidy


"Leitsatz:

Ein trennungsgeldberechtigter Beamter oder Soldat kann von den Mietkosten einer Wohnung, die in seinem Eigentum steht, nur die Nebenkosten im Sinne der Zweiten Berechnungsverordnung geltend machen.

Der Mietzins selbst ist nicht erstattungsfähig.

Dasselbe gilt, wenn der Ehepartner die Wohnung zum Zweck der Vermietung an den Beamten oder Soldaten erworben hat."



BVerwG 2 C 42.07 , Urteil vom 19.02.2009




Autor DaZoidy
 - 30. Oktober 2022, 21:29:14
Guten Abend Kameradinnen und Kameraden


Als TG-Empfänger werde ich nun an einen Standort ohne verfügbaren Unterkünften versetzt und bekomme somit monatlich bis zu 650,-€ für einer Pendlerwohnung. Nach der 3+5 Regelung währen das über 40.000€ für die nächsten acht Jahre. Da ist es doch naheliegend sich Gedanken zu machen, sich am neuen Standort eine Wohnung zu kaufen. Nach den 8 Jahren dann doch lieber weiter eine Finanzierung tilgen anstatt Miete zu zahlen.

Was ich jetzt wissen möchte:
Wird der Mietzuschuss für die Pendlerwohnung bei Wohneigentum auch gezahlt?
Wenn nicht: Unter welchen Voraussetzungen währe es möglich? Reicht es aus wenn die Ehefrau im Grundbuch steht und die Wohnung offiziell an mich vermietet?
Für mich als Laie sehe ich keinen Unterschied ob ich jetzt durch die Miete, die durch die Bundeswehr bezahlt wird, die Finanzierung einer "fremden" Privatperson finanziere oder die Finanzierung meiner Frau. Alternativ auch ein anderes Familienmitglied.

Hierbei geht es letztendlich nur um legale Umsetzung der oben gestellten Fragen.
Standortsicherheit über 8 Jahre, Steuern usw sollen hier bitte nicht diskutiert werden.

Ich freue mich auf die Unterhaltung mit Ihnen!

MkG

Zoidy