ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: DaZoidy am 30. Oktober 2022, 21:29:14
Guten Abend Kameradinnen und Kameraden
Als TG-Empfänger werde ich nun an einen Standort ohne verfügbaren Unterkünften versetzt und bekomme somit monatlich bis zu 650,-€ für einer Pendlerwohnung. Nach der 3+5 Regelung währen das über 40.000€ für die nächsten acht Jahre. Da ist es doch naheliegend sich Gedanken zu machen, sich am neuen Standort eine Wohnung zu kaufen. Nach den 8 Jahren dann doch lieber weiter eine Finanzierung tilgen anstatt Miete zu zahlen.
Was ich jetzt wissen möchte:
Wird der Mietzuschuss für die Pendlerwohnung bei Wohneigentum auch gezahlt?
Wenn nicht: Unter welchen Voraussetzungen währe es möglich? Reicht es aus wenn die Ehefrau im Grundbuch steht und die Wohnung offiziell an mich vermietet?
Für mich als Laie sehe ich keinen Unterschied ob ich jetzt durch die Miete, die durch die Bundeswehr bezahlt wird, die Finanzierung einer "fremden" Privatperson finanziere oder die Finanzierung meiner Frau. Alternativ auch ein anderes Familienmitglied.
Hierbei geht es letztendlich nur um legale Umsetzung der oben gestellten Fragen.
Standortsicherheit über 8 Jahre, Steuern usw sollen hier bitte nicht diskutiert werden.
Ich freue mich auf die Unterhaltung mit Ihnen!
MkG
Zoidy