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Zitatdas man als Ingenieur oder im IT-Bereich für den Hungerlohn E10/E11 nich
Zitat
Ich habe jetzt nochmal mit der Personalerin gesprochen. So wie ich sie verstanden habe, handelt es sich ja um eine GmbH
ZitatOder ist öD abgesehen vom persönlichen Moment der "Sinngebung" eher das "worst of both worlds" verglichen mit freier Wirtschaft und Staatsdienst?
Zitat von: Unproomn am 08. November 2022, 09:42:21
Eine Rückfrage hätte ich da aber hierzu:ZitatHier muß man dann aber auch genau schauen, ob sich das rechnet, weil es im schlimmsten Fall dazu führen kann, daß man (im Bereich des TV-L) Erfahrungsstufen verliert und während der restlichen Arbeitszeit bis zur Rente trotz höherer Entgeltstufe insgesamt weniger verdient.
KANN das sein oder MUSS das sein? Wenn ich also bspw. Entgeltgruppe 10, Stufe 4 bin und höhergestuft werden würde, wäre ich dann bspw. automatisch wieder bei Entgeltgruppe 11, Stufe 1? Dann würden sich Erhöhungen ja vermutlich nie lohnen...
Zitat von: Unproomn am 08. November 2022, 09:42:21Es gibt im TV-L die ein oder andere Abweichung vom TVÖD. Im TVÖD erfolgt eine stufengleiche Höhergruppierung, das bedeutet man steigt von E10 Stufe 4 in E11 Stufe 4 auf und behält diese bei. Ob die Stufenlaufzeit nochmal von vorne beginnt, kann ich nicht sagen.
KANN das sein oder MUSS das sein? Wenn ich also bspw. Entgeltgruppe 10, Stufe 4 bin und höhergestuft werden würde, wäre ich dann bspw. automatisch wieder bei Entgeltgruppe 11, Stufe 1? Dann würden sich Erhöhungen ja vermutlich nie lohnen...
ZitatWenn Beschäftigte neue, verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen, können sie in eine höhere, besser bezahlte Entgeltgruppe gelangen. Doch aufgrund der geltenden Tarifregelungen kann eine solche Höhergruppierung in eine niedrigere Erfahrungsstufe führen. Zwar soll ein Garantiebetrag dafür sorgen, dass eine Höhergruppierung immer ein Gehaltsplus bringt. Weil der Garantiebetrag aber mit dem nächsten Stufenaufstieg wegfällt, können Beschäftigte über viele Jahre weniger verdienen als wenn sie in ihrer bisherigen Entgeltgruppe geblieben wären. Damit sich neue, verantwortungsvolle Aufgaben immer lohnen, brauchen wir die stufengleiche Höhergruppierung unter Mitnahme der Stufenlaufzeit.Quelle: https://www.gew.de/dasgewinnenwir/forderungen/stufengleiche-hoehergruppierung
ZitatHier muß man dann aber auch genau schauen, ob sich das rechnet, weil es im schlimmsten Fall dazu führen kann, daß man (im Bereich des TV-L) Erfahrungsstufen verliert und während der restlichen Arbeitszeit bis zur Rente trotz höherer Entgeltstufe insgesamt weniger verdient.
Zitat von: Thomi35 am 07. November 2022, 06:54:42Es gibt keinen Antrag auf Höhergruppierung. Man könnte einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung stellen, aber selbst auf den muss der Arbeitgeber nicht mal antworten, denn man ist eingruppiert. Die einzige Instanz, die eine richtige Eingruppierung feststellt ist das Arbeitsgericht bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage. Im Entgeltbereich gibt es keine Erfahrungsstufen sondern "nur" Stufen. Diese sind ebenso verhandelbar, wenn Berufserfahrung vorliegt oder es Schwierigkeiten gibt den Arbeitsplatz zu besetzen. Wichtig ist nur, dass dieses vor Unterschrift verhandelt werden muss.
Bestenfalls greift die sog. Tarifautomatik, wenn man (nach EGO) höherwertige Tätigkeiten wahrnimmt; in diesem Fall kann man die Höhergruppierung beantragen, dann wird geprüft, ob diese Tätigkeiten nach der EGO zu einer höheren Entgeltgruppe führt.
Zitat von: Unproomn am 05. November 2022, 16:16:36Wenn eine Stelle nicht über mehre Entgeldgruppen geschlüsselt ist, z. B. von E10 bis E12, kann man auf der Stelle nicht in eine höhere Entgeldgruppe eingeordnet werden.
aber kann man bspw. durch die eigenen Fähigkeiten und Leistungen aus einer E10- bspw. eine E12-Stelle machen?