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Zitat von: Deepflight am 07. November 2022, 21:57:17Nun die Waffe oder eher das Bild dieser war aus dem Internet.
Erstmal gilt das was KlausP schon sagte, erstmal garnicht solange die Sache nicht abgeschlossen ist. Solange wird die Bw den Ausgang des Verfahrens abwarten und Sie nicht einstellen.
Da die Sachen jede für sich genommen mit bis zu 2 bzw. 3 Jahren (je nach genauem Absatz, dessen Sie beschuldigt werden) wirds auch nach Abschluss des Verfahrens schwer bis unmöglich, wenn kein Freispruch bei rum kommt.
Die charakterliche Unreife und kriminelle Energie ist schon erheblich, die Sperrfrist nach einer Verurteilung deswegen dürfte erheblich sein, sofern eine Einstellung nicht sogar gänzlich abgelehnt wird.
Wo war denn die Waffe auf dem Bild her? Interessant ist nämlich das hier nix von Ermittlungen gegen das WaffG steht trotz ihrer Schilderung. Also könnten Sie theoretisch auch einfach nur ein Troll sein
Zitat von: wolverine am 07. November 2022, 19:14:39Genau gesagt 126 und 241.
Wessen werden Sie denn beschuldigt? 241?