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Autor FoxtrotUniform
 - 06. Dezember 2022, 07:31:24
Zitat von: KlausP am 05. Dezember 2022, 18:52:51
Langsam fällt mir nix mehr zu sowas ein ...
Ich wiederhole mich, Reisende soll man nicht aufhalten. (Auch wenn meine Praxiserfahrung zum Dienst an der Waffe unzutreffend wahr).
Autor KlausP
 - 05. Dezember 2022, 18:52:51
Langsam fällt mir nix mehr zu sowas ein ...
Autor Ralf
 - 05. Dezember 2022, 18:36:09
Antrag schriftlich zurückziehen, wenn sich das Gewissen so schnell geändert hat.
Oh Mann.
Autor AntonioWes
 - 05. Dezember 2022, 18:11:18
Hallo,vor gut 3 Wochen hab ich meinen KDV Antrag eingereicht,nun möchte ich das die Bearbeitung gestoppt wird bzw der Antrag nicht weiter bearbeitet werden soll.
Gibt es da noch die Möglichkeit das zu widerrufen? Innerhalb meiner Dienstzeit?
Autor thelastofus
 - 28. November 2022, 22:18:11
Genau, wurde ja schon auf Seite 1 beantwortet..


ZitatAb der Kenntniserlangung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer endet der Status als Soldat. Anders wäre das in diesem Konstrukt wohl auch nicht möglich. Die Entlassung gilt als Entlassung auf eigenen Antrag.

Etwaige finanzielle Ansprüche des Dienstherrn werden dann im Nachhinein berechnet und eingefordert.

Man macht halt noch den Entlassungsvorgang durch, (Auskleidung usw), aber das dürfte relativ schnell gehen. Zu meiner Zeit waren ein anerkannter KDVler, am selben, spät. am nächsten Tag weg. Da war das allerdings fast noch Tagesgeschäft in den GA Einheiten, gerade in den ersten Wochen..

Autor KlausP
 - 28. November 2022, 13:18:53
Der Status als Soldat endet in dem Moment, in dem Sie den Anerkennungsbescheid erhalten, es sei denn, darin ist durch das Bundesamt ein anderer Zeitpunkt festgelegt worden.

Autor AntonioWes
 - 28. November 2022, 13:14:21
Moin ich bin's nochmal, wollte nochmal wissen ob man beim KDV wenn der anerkannt ist, ungefähr wie eine fristlose Entlassung wirkt? Oder hat eine Vorlauf Zeit wo man sich schon einen neuen Job suchen kann? Damit man quasi nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis übergehen kann?
Autor Roughnecks
 - 22. November 2022, 20:42:39
Zitat von: Dusdel am 22. November 2022, 11:52:48
Und was machen die in der Zwischenzeit? Dienst ohne Waffen?

A-1420/32

1.2 Behandlung nach Antragstellung und vor der Anerkennungs- entscheidung

1.2.1 Fortbestehen von Dienstpflichten
103. Antragstellerin und Antragsteller sind grundsätzlich verpflichtet, bis zur Entscheidung über den Antrag alle Dienstpflichten, einschließlich des Waffendienstes, zu erfüllen. Schuldhafte Dienstpflichtverletzungen können disziplinar geahndet werden.

1.2.2 Befreiung von Dienstpflichten
104. Erscheint für eine Antragstellerin oder einen Antragsteller der Dienst an oder mit der Waffe als unzumutbar, kann sie oder er von solchen Diensten befreit werden.
105. Der oder die nächste Disziplinarvorgesetzte hat die Soldatin bzw. den Soldaten aktenkundig darüber zu befragen, ob der Dienst an oder mit der Waffe als unzumutbar empfunden wird.

1.2.3 Entscheidung über die Befreiung
106. Die Entscheidung über die Befreiung von der unmittelbaren Bedienung der Waffe trifft der bzw. die nächste Disziplinarvorgesetzte.
Autor KlausP
 - 22. November 2022, 19:41:53
Lesen Sie hier eigentlich mit? Hat @Andi im Beitrag 9 doch beantwortet.
Autor Dusdel
 - 22. November 2022, 19:23:52
Und wie ist das wenn ein DU gegen wen läuft und derjenige hat ein KDV am laufen und dieser KDV wird anerkannt,muss man dann wegen DU in der BW bleiben,nur halt ohne Sold bis das abgeschlossen ist? Oder endet das DU mit Anerkennung?
Ich Frage nur weil der Gedanke mir jetzt kam.
Autor F_K
 - 22. November 2022, 15:37:06
@SolSim:

Doch schon - aber bitte etwas bemühen, mich richtig zu verstehen.

Ich will und kann auch nicht das Recht einschränken, Anträge zu stellen - ist ja im GG geregelt.

Klar kann und darf auch ich einen KDV Antrag stellen - ist nur "sinnlos", wenn ich da rein schreibe - klar, bereite ich den Krieg vor, und verteidige mich auch mit tödlicher Gewalt - und melde mich freiwillig ...

Wenn ich aber z. B. Gewissensgründe tatsächlich HABE, und sage, ich KANN keine Waffen mehr anfassen, dann MUSS ich meinem Gewissen folgen und dies nicht mehr machen ...

... hat dann halt Folgen - ISSO.

Wie Klaus richtig schreibt, kann die Entlassung dann sehr schnell erfolgen - hat halt Folgen.
Autor KlausP
 - 22. November 2022, 15:35:16
Wenn der Fragesteller die kruden Vorschläge eines gewissen Users bezüglich Ungehorsams beherzigt könnte er schneller draußen sein als er denkt - nämlich fristlos nach §55(5)5 SG.
Autor SolSim
 - 22. November 2022, 15:20:30
Zitat von: F_K am 22. November 2022, 15:02:11
Anmerkung von meiner Seite:

Gewissensgründe müssen schon, wie gesetzlich verlangt wird, vorliegen (dies war bei meinem Bruder der Fall, ich habe nur "geholfen", was das Schreiben anging - nachdem ich die Ansicht nicht ändern konnte - der Ersatzdient wurde "brav" abgeleistet.).

Wenn keine Gewissensgründe vorliegen,  darf der Antrag nicht gestellt werden bzw. ist abzulehnen ...

(Wenn Gewissensgründe vorliegen, kann / sollte man sich auch Befehlen widersetzen - es geht ja ums Gewissen - nach den entsprechenden, rechtmäßigen  Erziehungsmaßnahmen und Strafen geht der KDV Antrag sicherlich viel leichter durch - weil ja die Ernsthaftigkeit damit dokumentiert ist ...).

Ist nicht Ihr ernst, oder?

1.) Darf ein Antrag immer gestellt werden.
2.) Wieso raten Sie dem TE, dass er sich Befehlen widersetzen kann und sollte?
Ein wirklich sehr unkameradschaftlicher Rat.
Autor F_K
 - 22. November 2022, 15:02:11
Anmerkung von meiner Seite:

Gewissensgründe müssen schon, wie gesetzlich verlangt wird, vorliegen (dies war bei meinem Bruder der Fall, ich habe nur "geholfen", was das Schreiben anging - nachdem ich die Ansicht nicht ändern konnte - der Ersatzdient wurde "brav" abgeleistet.).

Wenn keine Gewissensgründe vorliegen,  darf der Antrag nicht gestellt werden bzw. ist abzulehnen ...

(Wenn Gewissensgründe vorliegen, kann / sollte man sich auch Befehlen widersetzen - es geht ja ums Gewissen - nach den entsprechenden, rechtmäßigen  Erziehungsmaßnahmen und Strafen geht der KDV Antrag sicherlich viel leichter durch - weil ja die Ernsthaftigkeit damit dokumentiert ist ...).
Autor FoxtrotUniform
 - 22. November 2022, 13:00:07
Zitat von: Dusdel am 22. November 2022, 11:52:48
Und was machen die in der Zwischenzeit? Dienst ohne Waffen?

Wenn der Antrag noch nicht beschieden wurde, gibt es keine Einschränkung zur Dienstverrichtung. Da die Streitkräfte zur Verteidigung aufgestellt werden, macht alles andere auch keinen Sinn.

Bei Verweigerung bietet das Wehrstrafgesetz hinreichend Sanktionspakete, was aus dem vorgenannten Grund ebenfalls wichtig und nachvollziehbar ist.

Persönliche Meinung: Reisende soll man nicht aufhalten.