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Zitat von: KlausP am 05. Dezember 2022, 18:52:51Ich wiederhole mich, Reisende soll man nicht aufhalten. (Auch wenn meine Praxiserfahrung zum Dienst an der Waffe unzutreffend wahr).
Langsam fällt mir nix mehr zu sowas ein ...
ZitatAb der Kenntniserlangung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer endet der Status als Soldat. Anders wäre das in diesem Konstrukt wohl auch nicht möglich. Die Entlassung gilt als Entlassung auf eigenen Antrag.
Etwaige finanzielle Ansprüche des Dienstherrn werden dann im Nachhinein berechnet und eingefordert.
Zitat von: Dusdel am 22. November 2022, 11:52:48
Und was machen die in der Zwischenzeit? Dienst ohne Waffen?
Zitat von: F_K am 22. November 2022, 15:02:11
Anmerkung von meiner Seite:
Gewissensgründe müssen schon, wie gesetzlich verlangt wird, vorliegen (dies war bei meinem Bruder der Fall, ich habe nur "geholfen", was das Schreiben anging - nachdem ich die Ansicht nicht ändern konnte - der Ersatzdient wurde "brav" abgeleistet.).
Wenn keine Gewissensgründe vorliegen, darf der Antrag nicht gestellt werden bzw. ist abzulehnen ...
(Wenn Gewissensgründe vorliegen, kann / sollte man sich auch Befehlen widersetzen - es geht ja ums Gewissen - nach den entsprechenden, rechtmäßigen Erziehungsmaßnahmen und Strafen geht der KDV Antrag sicherlich viel leichter durch - weil ja die Ernsthaftigkeit damit dokumentiert ist ...).
Zitat von: Dusdel am 22. November 2022, 11:52:48
Und was machen die in der Zwischenzeit? Dienst ohne Waffen?