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Zitat von: Ethereum am 22. November 2022, 19:58:42
Offtopic:
... und die Obergrenze liegt bei 515€ für die TG-Wohnungen.
Zitat von: Ethereum am 22. November 2022, 19:58:42
Offtopic:
Falls noch nicht geschehen, solltest Du dich dringend mit dem BwDLz dort in Verbindung setzen ( Ich glaube das müsste Munster sein ). Der Wohnraum dort ist nicht unbedingt ein paradiesisches Angebot und die Obergrenze liegt bei 515€ für die TG-Wohnungen. Also am besten nicht erst schauen nachdem Du versetzt wurdest....
Zitat von: der chef am 22. November 2022, 17:22:11
Moin,
ich gehe jetzt mal davon aus deine Wohnung berücksichtigungsfähig ist.
Dann hat Du gemäß deinen Angaben recht-> TG § 3 Empfänger am neuen Dienstort. Anspruch auf TÜG ( eine TG-Whg), sobald keine Gemeinschaftsunterkunft bereit steht.
Auch bei dem privatem Umzug bleibt es bei dem Anspruch auf TG in Faßberg. Die neue Wohnung wird anerkannt, da dann laufend Trennungsgeldanspruch besteht.