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Autor F_K
 - 12. Dezember 2022, 23:01:10
Ernsthaft?

Ist die Dienstzeit verkürzt, dann ist diese verkürzt.

Eine Rose ist eine Rose.

Wer DANN verlängern will, muss einen Antrag stellen, und der kann (aus guten Gründen oder ohne Grund) auch abgelehnt werden - so ist das Recht.
Autor ReneOSG
 - 12. Dezember 2022, 21:48:57
Mich würde bei der Sache mal interessieren ob eine genehmigte Dienstzeitverkürzung, sich auch wiederrufen lässt?
Kann ja sein das sich die Umstände ändern,oder andere Einheit etc...
Oder das ob man sich nach einer genehmigten Verkürzung noch Weiterverpflichten kann?
Wie ist das Recht darauf
Autor christoph1972
 - 01. Dezember 2022, 11:11:15
Zitat von: Chr09 am 30. November 2022, 20:51:40
Mein DU ist ja am laufen,das heißt wenn verkürzung entschieden wird also positiv für mich,dann kann ich trotzdem nicht die Bw verlassen? Da ein DU verfahren ja läuft,was zuerst entschieden wurde,oder zählt das erst wenn das Du durch ist?

Ich verstehe es jetzt so,das so lange das DU läuft noch die Verkürzung dann entscheidet wann ich geh.

Nochmal ... Anträge auf Dienstzeitverkürzung werden in aller Regel nur genehmigt, wenn dienstliche interessen nicht entgegenstehen und/oder besondere persönliche Härten bestehen.

Die sind im Antrag ausführlich zu begründen und auch zu belegen. Gesundheitliche Gründe sind keine besondere Härten.

Wenn aber erkennbar auf längere Sicht keine Wehrdienstfähigkeit mehr besteht, ist der Diaziplinarvorgesetzte verpflichtet, das DU-Verfahren in Gang zu setzen.

Ein DU-Verfahren kann aber auch zum Ergebnis haben, dass der Dienstherr besondere MAßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit veranlasst und der Soldat ist auch verpflichtet, an diesen Maßnahmen teilzunehmen und aktiv an seiner Genesung mitzuwirken.

Es besteht also weder eine Pflicht zur Genehmigung einer Dienstzeitverkürzung, sondern lediglich das Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag. Die Entscheidung kann dann nochmals gerichtlich überprüft werden, wenn das Beschwerdeverfahren durchgführt wurde.

Wenn also weder eine dauerhafte DU festgestellt wird, noch der Antrag auf Dienstzeitverkürzung greift, dann hat man seine restliche Verpflichtungszeit abzudienen.

Letzter Ausweg ist immer der Antrag auf Anerkennung als KDVer. Mit fortgeschrittener Dienstzeit bedarf es aber einer sehr guten Begründung, warum gerade jetzt seine Gewissensbisse entdeckt hat. Wenn man nicht gerade ein wortgewandter Schriftgelehrter ist und wirklich gut begründen kann, dann wird es schwierig.
Autor F_K
 - 30. November 2022, 21:22:46
Nochmal - Windhundprinzip.

Was zuerst entschieden wird, bestimmt Folgen und Termin.

Kannst ja noch einen KDV Antrag stellen - dann hättest Du 3 Windhunde im Rennen ...

Viel Erfolg und gute Besserung.
Autor Chr09
 - 30. November 2022, 20:51:40
Mein DU ist ja am laufen,das heißt wenn verkürzung entschieden wird also positiv für mich,dann kann ich trotzdem nicht die Bw verlassen? Da ein DU verfahren ja läuft,was zuerst entschieden wurde,oder zählt das erst wenn das Du durch ist?

Ich verstehe es jetzt so,das so lange das DU läuft noch die Verkürzung dann entscheidet wann ich geh.
Autor christoph1972
 - 30. November 2022, 15:29:49
Zitat von: Chr09 am 29. November 2022, 22:30:47
Zitat von: ulli76 am 29. November 2022, 22:18:08
Warum sollte dich die Bundeswehr dich denn für ein DU-Verfahren länger behalten wollen, wenn schon der Antrag auf Verkürzung genehmigt wird?
Warum soll man darauf warten?

Das wurde mir so gesagt, ich bin im DU verfahren aktuell drin,hab währenddessen den Antrag auf Verkürzung gestellt,nun warte ich noch auf Antwort,das heißt dann greift als bei positiven bescheid die verkürzung und das  laufende DU wird eingestellt?

Es gilt da das Windhundprinzip. Was zuerst entschieden ist, führt zur Entlassung mit allen damit verbundenen Folgen und Konsequenzen. Gilt vorbehaltlich der Annahme eines Status als SaZ und die DU beruht nicht auf einer WDB/Einsatzunfall.

Man kann als Soldat gegen jede Entscheidung wie DU oder Ablehnung einer vorzeitigen Entlassung auf Antrag Beschwerde einlegen. Ob das jetzt unbedingt sinnvoll ist oder Erfolg verspricht, steht auf einem anderen Blatt und ist immer im Einzelfall zu beurteilen. Pauschal wird da nie entschieden, sondern nach Einzelfallbetrachtung. Da in vielen Bereichen ausgebildetes Personal fehlt, ist ein Antrag auf vorzeitige Entlassung/Dienstzeitverkürzung zwar nicht aussichtslos, aber halt wenig erfolgsversprechend. Wenn dann noch eine ZAW stattgefunden hat, darf man auch anteilig die Ausbildungskosten zurückzahlen. Da hilft später im Fall der antragsgemäßen Entlassung auch nicht das Argument, wußte ich nicht, idR ist das alles wunderbar dokumentiert und viele Leute vergessen die Unterschrift, die sie mal geleistet haben.
Autor Chr09
 - 29. November 2022, 22:30:47
Zitat von: ulli76 am 29. November 2022, 22:18:08
Warum sollte dich die Bundeswehr dich denn für ein DU-Verfahren länger behalten wollen, wenn schon der Antrag auf Verkürzung genehmigt wird?
Warum soll man darauf warten?

Das wurde mir so gesagt, ich bin im DU verfahren aktuell drin,hab währenddessen den Antrag auf Verkürzung gestellt,nun warte ich noch auf Antwort,das heißt dann greift als bei positiven bescheid die verkürzung und das  laufende DU wird eingestellt?
Autor ulli76
 - 29. November 2022, 22:18:08
Warum sollte dich die Bundeswehr dich denn für ein DU-Verfahren länger behalten wollen, wenn schon der Antrag auf Verkürzung genehmigt wird?
Warum soll man darauf warten?
Autor Chr09
 - 29. November 2022, 21:41:59
Da ist zu meiner Frage nichts zu finden...Da geht es nur um KDV und dieser steht über allem wenn diesem  zugestimmt wird.


Also falls jemand mir beantworten kann ob bei einer genehmigten Dienstzeitverkürzung das DU den Austritt bestimmt oder nicht,?Der möge schreiben.
Autor F_K
 - 29. November 2022, 21:24:02
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,72774.0.html

... fängt auch mit "Kombi" DU und Dienstzeitverkürzung an ...
Autor Chr09
 - 29. November 2022, 20:52:27
Zitat von: F_K am 29. November 2022, 20:43:29
Hatten wir nicht vor Kurzem genau dieses Thema?

Ich habe darüber nichts in der Suche gefunden.
Da stehen lediglich nur fragen zwecks KDV!

Mich interessiert die Frage,was denn nun greift wenn die Verkürzung genehmigt wird aber ein DU läuft?
Kann ich dann gehen wenn die verkürzung genehmigt ist obwohl DU verfahren noch läuft?
Autor F_K
 - 29. November 2022, 20:43:29
Hatten wir nicht vor Kurzem genau dieses Thema?
Autor KlausP
 - 29. November 2022, 20:36:06
Zitat... nun wurde mir gesagt ...

Wer hat Ihnen ,,das gesagt"? Fragen Sie doch den mal, woher er das hat und wo das steht.

Btw: Eine Dienstzeitverkürzung wird nur genehmigt, wenn sie im Interesse des Dienstherrn ist, sprich: wenn die Bundeswehr kein weiteres Interesse an Ihre, Verbleib in der Truppe hat.
Autor Chr09
 - 29. November 2022, 20:28:55
Hab aktuell eine Dienstzeitverkürzung eingereicht,aber es läuft auch ein DU gegen mich,nun wurde mir gesagt damit ist die Verkürzung wenn sie durchkommt nichtig,da ich im DU bin,das heißt mein ende wäre dann nicht das gewünschte Verkürzungs Datum sondern das vom DU Verfahren,und das kann/wird über das beantragte Datum hinausgehen.
Meine Frage hierzu, könnte ich dann auf das Datum der Verkürzung bestehen um auszutreten oder muss ich dann wirklich warten bis das DU verfahren abgeschlossen ist? Und könnte ich ein DU auf meinem Wunsch abbrechen deshalb?