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Autor thelastofus
 - 08. Februar 2023, 23:23:51
Einfach bewerben und die Untersuchung abwarten.

Bevor man hier rumspekuliert und sich unnötig verrückt macht. Es gibt so viel was schief gehen kann:

- keine Einladung
- keine Eignung
- keine Stelle frei
- andere/weitere medizinische Gebrechen die ggf. zur Ausmusterung führen.

Wie gesagt bewerben, eingeladen werden und alles absolvieren, und dann erfährt man es schon. Ändern kann man es sowieso nicht mehr, wenn es an den medizinsichen Dingen liegt. Und diese Grenzen wurden auch nicht eingeführt um jemanden zu ärgern sondern haben schon ihren Sinn.

Viel Glück und Erfolg.
Autor WhiteStripes
 - 08. Februar 2023, 20:14:53
Moin!
Mal eine ganz dumme Frage: Ich habe auf beiden Seiten -3,5 Dioptrien, Achsenverkrümmung (glaube ich) irgendwo zwischen 0,5 und 1,0. Ich kenne mich absolut nicht aus, ich gehe nur zum Optiker und gebe ihm das Rezept.
Bin ich dann noch Gradation II? In meiner ganzen Familie gibt es mehr oder weniger ausgeprägte Sehschwächen. Ich bin noch nicht ganz ausgewachsen, deshalb steht zu befürchten, dass es sich verschlechtern kann.
Meine Mutter hat -14, mein Vater -1 oder so. Wie schlecht dürfen meine Augen sein?
Autor ThaKlein1
 - 18. Dezember 2022, 16:06:23
Vielen Dank!
Autor LwPersFw
 - 15. Dezember 2022, 09:35:53
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,13852.msg666891.html#msg666891
Autor Ralf
 - 15. Dezember 2022, 05:44:08
ZitatAus der aktuelleren A1-831/0-4000 (von 2018? Gibts da noch was aktuelleres?)
Ja, Stand: 07.07.2021
ZitatDa stellt sich mir die Frage...An welcher Steller liegt der Fehler, oder habe ich etwas grundlegendes diesbzgl. falsch verstanden?
Ja, da von Gradation II und III geschrieben wird:
ZitatAus der aktuelleren A1-831/0-4000 (von 2018? Gibts da noch was aktuelleres?) geht jedoch für Gradation II etwas anderes (nur noch -5,00 dpt?) hervor:
ZitatWegen Überschreitung der für die Gradation II, Abs. 2 noch
zulässigen – 7,0 dpt im 1. Meridian besteht hier Grd III.
Autor ThaKlein1
 - 15. Dezember 2022, 00:27:50
Moin!
Aus der ZDv 46/1 (http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-22.pdf) geht hervor, dass bis zu -7,00 dpt für eine Einstufung nach Gradation II (22) zulässig sind:

1. Mindestsehschärfe
– ohne Korrektur auf jedem
Auge beliebig.
– mit Korrektur 1,0/1,0 (Bril-
le oder Kontaktlinsen).
Zulässig sind Gläser bis zu dpt:
+/– 3,0 sph
+/– 2,0 cyl

2. Mindestsehschärfe
– ohne Korrektur auf jedem
Auge beliebig.
– mit Korrektur 0,8 auf dem
besseren und 0,5 auf dem
schlechteren Auge (Brille
oder Kontaktlinsen).
Zulässig sind Gläser bis zu dpt:
+ 5,0 sph
– 7,0 sph
+/– 3,0 cyl


Aus der aktuelleren A1-831/0-4000 (von 2018? Gibts da noch was aktuelleres?) geht jedoch für Gradation II etwas anderes (nur noch -5,00 dpt?) hervor:

(2) Mindestsehschärfe mit Korrektur 0,8
auf dem besseren und 0,5 auf dem
schlechteren Auge, beidäugig
mindestens 1.0 (mit Brille oder
Kontaktlinsen).
Dabei zulässig sind Gläser bis zu dpt:
+5,0 sph –5,0 sph +/– 3,0 cyl


Im darunter stehenden Beispiel wird jedoch nach wie vor von zulässigen -7,00 dpt gesprochen:
Beispiel 1 (Glas – 5,0 – 2,5 cyl): Die Addition der Werte des sphärischen und zylindrischen Anteils dieses Glases ergibt eine Brechkraft von – 7,5 dpt im 1. Meridian. Die Brechkraft im 2. Meridian, in dem nur der
sphärische Anteil wirksam ist, beträgt – 5,0 dpt. Der Brechkraftunterschied (entspricht immer der Stärke des Zylinderanteils) ist bei diesem Glas 2,5 dpt. Wegen Überschreitung der für die Gradation II, Abs. 2 noch
zulässigen – 7,0 dpt im 1. Meridian besteht hier Grd III.


Da stellt sich mir die Frage...An welcher Steller liegt der Fehler, oder habe ich etwas grundlegendes diesbzgl. falsch verstanden?


Soweit,

Vielen Dank im Voraus!