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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Beuteberliner am 22. Dezember 2022, 08:27:49...auch nach Ablauf der Gültigkeit kann eine Weiterverlängerung erfolgen.
ZitatKlasse(n) und Erteilung der Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr nach Ablauf der Geltungsdauer der befristet erteilten
Klasse(n)
6.1 Verlängerung der Geltungsdauer der befristet erteilten Klasse(n)
601. Disziplinarvorgesetzte oder vergleichbare Vorgesetzte der bzw. des KfBw legen den ,,Antrag
auf Verlängerung der Geltungsdauer ..." (Bw/3014) rechtzeitig – frühestens zwölf Monate, spätestens jedoch ein Monat – vor Ablauf der Geltungsdauer der befristet erteilten Klasse(n) der DFE bei
ZKfWBw Abt ZulPers Dez FahrErlbnBeh vor18.
602. Die Disziplinarvorgesetzten oder vergleichbare Vorgesetzte veranlassen dazu eine Untersuchung auf KFV, bezogen auf die zu verlängernde(n) Klasse(n) der DFE und übersenden mit dem
Antrag auf Verlängerung den vollständig ausgefüllten Vordruck Ärztliche Mitteilung für die Personalakte (Bw/3454) (siehe Nrn. 305-311) an ZKfWBw Abt ZulPers Dez FahrErlbnBeh. Die geforderte ärztliche Untersuchung ist auf der Grundlage der Zentralvorschrift A1-831/0-4000 Anlage 7.7 durchzuführen und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung (Posteingang ZKfWBw) nicht älter als zwölf Monate
sein.
603. Die Verlängerung der Geltungsdauer wird nach Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen
durch ZKfWBw Abt ZulPers Dez FahrErlbnBeh schriftlich verfügt.
604. Nach Verlängerung der Geltungsdauer durch ZKfWBw Abt ZulPers Dez FahrErlbnBeh nimmt
die Dienststellenleitung die erforderlichen Eintragungen im DFS vor und bestätigt sie mit dem Dienstsiegel der Dienststelle und Namenszeichen.
Folgende Daten sind durch die Dienststelle im Dienstführerschein unter ,,Gültigkeit/Verlängerung" einzutragen:
• DSt, aaS/aaP DSNr.:
+ Dienststellenbezeichnung
• ausgefertigt am:
+ Datum der Verfügung durch ZKfWBw Abt ZulPers Dez FahrErlbnBeh
• Klasse(n):
+ die zur Verlängerung der Geltungsdauer beantragte Klasse, z. B. C/G
gültig bis:
+ Gültigkeitsdatum aus der Verfügung über die Verlängerung.
Weitere Verlängerungen sind in das jeweils nächste freie Feld einzutragen.
605. Ist eine Dokumentation der Verlängerung der Geltungsdauer im DFS nicht möglich (kein freies
Feld vorhanden bzw. Führerschein nach altem Muster) oder sind neue oder zusätzliche Auflagen/Beschränkungen einzutragen, ist der DFS bzw. Führerschein der Bundeswehr an ZKfWBw Abt ZulPers
Dez FahrErlbnBeh in Ergänzung zu den Verfahrensbestimmungen (siehe Nr. 702) zu übersenden.
Zitat von: ulli76 am 21. Dezember 2022, 23:06:46
Ich bin mir sicher, dass das mit dem abgelaufenen Führerschein nicht so eng gesehen wird, wenn sich die zwingende Notwendigkeit ergibt, dass du nen Panzer fahren musst.
Zitat von: F_K am 19. Dezember 2022, 22:40:19
Die Antwort ist aber zielführend, wenn auch als Frage formuliert.
Nur das Heer "führt" den Marder, kein Soldat einer anderen TSK / OrgBereich macht den FS dafür, weil kein Bedarf.
ZitatIst die Verlängerung der Geltungsdauer oder die Erteilung nach Ablauf der Geltungsdauer einerWäre sehr nett, wenn mir jemand sagen könnte, was dort steht. Ich habe leider erst im neuen Jahr die Möglichkeit dazu nachzuschauen.
DFE-Kl beabsichtigt, ist nach den Bestimmungen der Nr. 601ff zu verfahren.
ZitatBegrenzte Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C, CE, D, D, D1E, DE, F, G, GE, Phttps://wiki.bundeswehr.org/display/BW/Dienstfahrerlaubnis
Bitte beachten Sie die befristete Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen! Dieses gilt auch für den "alten Bw-Führerschein", der keine Gültigkeitsinformationen enthält. A2-1050/10-0-20 enthält in Nummer 511 entsprechende Ausführungen zur Geltungsdauer. Kapitel 5.4 "Geltungsdauer".
Zitat5.4 GeltungsdauerQuelle: A2-1050/10-0-20
510. Die DFE wird analog zur Fahrerlaubnisverordnung längstens für folgende Zeiträume erteilt:
• für die Klassen A, A1, A2, B, BE, L, AM und T unbefristet,
• für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE, D1E, F, G, GE und P für fünf Jahre.
Die bis zum 31. März 2011 erteilte DFE der Klasse F ist bis zum Ablauf der Geltungsdauer einer
befristet erteilten Klasse, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig.
Die Geltungsdauer einer ab dem 01. Januar 1999 und bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten
DFE der Klasse C1 und C1E, endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers.
Mit Ablauf der Geltungsdauer erlöschen die befristet erteilten Klassen der DFE. Somit dürfen DFzg
dieser Klassen nicht mehr gefahren werden.
511. Die bis zum 31. Dezember 1998 erteilten und in dem bis dahin verwendeten Führerschein der
Bundeswehr (,,Führerschein nach altem Muster") dokumentierten Klassen gelten – mit Ausnahme der
Klassen C, CE, D, DE, D-LKW und F – weiterhin im bisherigen Umfang der erteilten Erlaubnis zum
Fahren von DFzg.
Die DFE Kl D, DE, D-LKW sind erloschen, die DFE-Kl C, CE und F erlöschen mit Vollendung des 50.
Lebensjahres der Inhaberinnen bzw. der Inhaber.
Ist die Verlängerung der Geltungsdauer oder die Erteilung nach Ablauf der Geltungsdauer einer
DFE-Kl beabsichtigt, ist nach den Bestimmungen der Nr. 601ff zu verfahren.