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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 20. Dezember 2022, 09:01:29
.. und aktuell aus dem anderen Thread:

Ein FWDL 15 Monate hat nach Abzug der GA, des Urlaubes und der Feiertage NACH dem Lehrgang keine Restnutzungszeit von 10 Monate für einen Dienstführerschein - daher DARF dieser zukünftige Soldat nicht auf den entsprechenden Lehrgang geschickt werden.

Also Ratschlag für einen FWDL 15, der einen Führerschein anstrebt:

Fahrschule in der Nähe der Kaserne suchen und dort den FS machen - der Sold eines FWDL ist hoch genug, dies spielend finanzieren zu können. Ich rate darüberhinaus an, ggf. andere Fortbildungen zu absolvieren.

Viel Erfolg.
Autor wolverine
 - 20. Dezember 2022, 06:40:00
Zumal auch noch ein Verkehrsdelikt zu berücksichtigen ist.
Autor Micha88
 - 20. Dezember 2022, 06:27:27
Meine Erfahrungen bei 15 Monate ... keine Chance.
Autor HubschrauBär
 - 20. Dezember 2022, 04:06:08
Sofern sie für ihre spezifischen Tätigkeit (Dienstposten) eine Fahrerlaubnis benötigen, werden sie einen entsprechenden Lehrgang zum Erwerb der Dienstfahrerlaubnis besuchen.

Üblicherweise z.B. bei einem Dienstposten als Kraftfahrer.
Besteht die dienstliche Notwendigkeit nicht, gibt es auch keinen Lehrgang.

Btw: Eine Dienstfahrerlaubnis berechtigt nicht zum Führen privater Kfz, kann aber bei der Führerscheinstelle entsprechend zum Umschreiben vorgelegt werden.
Autor reneblz
 - 20. Dezember 2022, 01:26:32
Hallo zusammen,
ich werde voraussichtlich im April bei der Bundeswehr beginnen, ich habe mich für den FWD15 beworben.

Nun zu meiner Frage, wie läuft das mit dem Führerschein machen? Wird der von der Bundeswehr bezahlt oder muss ich mir eine eigene Fahrschule in Nähe meiner Kaserne suchen?