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Zitat von: Bewerber Offizier am 21. Dezember 2022, 11:44:06
die bundeswehr hat keine einsicht in das erziehungsregister.
damit ist alles gesagt
Zitat von: Bewerber Offizier am 20. Dezember 2022, 15:19:04
Es freut mich ja für sie, dass sie so gut texte kopieren können, jedoch hat die Bundeswehr nachwievor keine Einsicht ins Erziehungsregister, d.h. es müssen nur jugendstrafrechtliche Verurteilungen angegeben werden, wenn diese auch im BZR stehen.
Zitat von: Bewerber Offizier am 20. Dezember 2022, 10:04:23
Im Bogen steht aber auch:
( ... )
Zitat von: Bewerber Offizier am 20. Dezember 2022, 10:04:23
Im Bogen steht aber auch:
Ausnahme: Eintragungen aus dem Erziehungsregister müssen nicht offenbart werden. Ferner brauchen Verurteilungen etc., die im BZR getilgt
oder tilgungsreif sind, nicht angegeben werden.
Eine (geringfügige) Verurteilung nach Jugendstrafrecht muss also nicht zwangsläufig angegeben werden.
Zitat... im aktuellen Bewerbungsbogen ...