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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatMacht der Arbeitnehmer falsche Angaben, um die EPP trotz der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung mehrfach zu erhalten, greifen die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.
Zitat von: F_K am 23. Dezember 2022, 12:12:55ZitatDie EPP wird jedem Anspruchsberechtigten einmal gewährt.Quelle siehe obigem Post.
Sagt BFM - aber Dein Gedanke, LwPersFw, ist natürlich erstrmal richtig - ich würde es "melden", und schauen, was passiert.
ZitatDie EPP wird jedem Anspruchsberechtigten einmal gewährt.Quelle siehe obigem Post.
Zitat von: F_K am 23. Dezember 2022, 12:01:56
Hallo,
nach
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
bist Du wohl grundsätzlich anspruchsberechtigt - aber natürlich nur "einmal".
Insoweit ist eine Zahlung ohne Grundlage erfolgt, darauf solltest Du SCHRIFTLICH hinweisen und den Betrag für die spätere Rückzahlung zurücklegen.