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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Research am 26. Dezember 2022, 11:55:24Zitat von: LeK am 24. Dezember 2022, 17:14:50
Und kostenlos gibt es auch die nicht
Bei allem Verständnis, wenn jemand seine frühere Entscheidung bereut: Dann einfach nach konstruktiven Wegen schauen; nicht so einen Schmarrn machen
Welche konstruktiven Wege soll es bei der Bundeswehr geben,wenn man kündigen möchte aber nicht kündigen kann...
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Zitat von: LeK am 24. Dezember 2022, 17:14:50
Und kostenlos gibt es auch die nicht
Bei allem Verständnis, wenn jemand seine frühere Entscheidung bereut: Dann einfach nach konstruktiven Wegen schauen; nicht so einen Schmarrn machen
ZitatMir persönlich wäre es egal,wenn die Konsequenz eine fristlose Entlassung wäre,da ich froh bin wenn ich endlich raus binMacht sich auch "gut" in jedem Lebenslauf und ist förderlich für weitere Einstellungen in den ÖD.
Zitat von: bayern bazi am 23. Dezember 2022, 20:47:47Ein (gewerblich arbeitetender) DJ muss sich halt dem Risiko bewußt sein, wenn er eine Buchung z.B. im Juni 2023 annimmt. Eine Absage kann je nach Kurzfristigkeit schlimmstenfalls eine Schadensersatzforderunge des Veranstalter zur Folge haben.
DJ am Samstag dürfte kein Problem sein (aber was machst wenn kurzfristig Dienst angesetzt wird oder Alarm/ Einsatz....)
wenn de DV von nix weis und dich irgendwo kurzfristig einteilt ....
Zitat von: KlausP am 23. Dezember 2022, 20:36:43Aus reinem Interesse-
Über den Grund des Verbots der Ausübung der Nebentätigkeit...
Zitat von: Steffi38383 am 23. Dezember 2022, 19:28:17Mag bei Nebenjobs, die im stillen Kämmerlein ausgeübt werden (Programmierung, Buchhaltung, Grafikdesign,...) funktionieren.
Wieso überhaupt melden?