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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Al Terego am 15. Januar 2023, 10:26:54Zitat von: Schwarzbacher am 15. Januar 2023, 08:06:32
"...seine Entlassung nach § 55 Absatz 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,v..."
Wobei bei einem dreimal (?) nicht bestandenem Lehrgang sich mir schon, na sagen wir mal, "Fragen aufdrängen".
Zitat von: Al Terego am 15. Januar 2023, 10:26:54...die aber gerichtsverwertbar zu beweisen wären...Zitat von: Schwarzbacher am 15. Januar 2023, 08:06:32
"...seine Entlassung nach § 55 Absatz 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,v..."
Wobei bei einem dreimal (?) nicht bestandenem Lehrgang sich mir schon, na sagen wir mal, "Fragen aufdrängen".
Zitat von: Schwarzbacher am 15. Januar 2023, 08:06:32
"...seine Entlassung nach § 55 Absatz 4 vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,v..."
Zitat von: Strolch49 am 14. Januar 2023, 20:04:30https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__56.html
Guten Abend zusammen,
ich habe echt Panik aktuell und brauche eure Hilfe. Ich habe eine ZAW bei der Bundeswehr genossen und auch abgeschlossen. Im Anschluss habe ich die Laufbahngebundenen Lehrgänge besucht und habe Sie nach 3 Wiederholungen nicht bestanden, da sie ehrlich gesagt für mich und meiner Leistung/Tätigkeit nicht zu vergleichen sind mit der ZAW und es für mich einfach zu schwer sind (es war kein Vorsatz). Nun droht mein Chef und auch BaPers mit einer Entlassung, da ich erst drei Jahre diene. Ich würde bei einer Entlassung zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren und KEINEN eigennutzen mit meiner ZAW erzielen. Dabei ist zu sagen, dass ich nach den gescheiterten Lehrgängen einen Versetzungsantrag abgeschickt habe, der aber abgelehnt wurde, da meine Vorausbildung nicht anerkannt wird in der Tätigkeit die gesucht war.
Meine Frage ist muss ich die ZAW anteilig oder komplett zurückzahlen bei einer Entlassung seitens BaPers? Kann ich meinen Facharbeiterbrief als Ausgleich abgeben? Im Stab wird immer gesagt die Entlassung geht schnell innerhalb der ersten Dienstjahre, aber niemand klärt mich über entstehende Kosten auf oder ich habe gewisse Gesetze nicht im Kopf.
Kameradschaftlichen Gruß