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Zitat von: Rekrut84 am 13. April 2023, 23:00:37
Ich muss das Thema nochmal aufgreifen:
Hier im Forum habe ich gelesen, dass es in der GAIP eine Vorgabe gibt wonach ledige SaZ Versetzungen für 24 - 48 Monate bekommen sollen.
Ein Kamerad hat mit bestätigt, dass es bei ihm an seinem alten Standort so, dass er immer Versetzungen für 3-4 Jahre erhalten hatte als er noch SaZ war.
Gibt es eine solche Handlungsanweisung? Wenn ja, wo kann ich dies nachlesen, bzw. wo ist geregelt, wann wie welche Versetzungen und wie lange befristet oder unbefristet diese ausgestellt werden, da ich nicht davon ausgehe, dass dies der Willkür des PersFhr oder BAPersBw überlassen wird.
Danke
Zitat von: Rekrut84 am 15. Januar 2023, 16:16:50
Mich beschäftigt nun die Frage, wie das BAPersBw nach Abschluss meiner Ausbildung verfahren wird.
Wird unter den gegebenen Umständen dann erfahrungsgemäß eine unbefristete Personalverfügung erstellt werden oder weiterhin befristete?
Zitat von: Rekrut84 am 15. Januar 2023, 16:16:50
Kann man ggf. beim BAPersBw um weiterhin befristete Personalverfügungen mit den Hinweis auf steuerliche Nachteilen bitten?