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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: West87 am 21. Januar 2023, 15:23:17
-Gibt es jetzt wirklich keine Altersgrenze für ehemalige SAZ12+ was die Bewerbung bei Beamtenstellen bei Landesbehörden gibt?
Zitat von: West87 am 21. Januar 2023, 15:23:17
-Wechsel zu einer anderen Bundesbehörde als aktiver SAZ. Kann ein aktiver Soldat zB als SAZ21 während seiner Dienstzeit, angenommen nach 13 Dienstjahren sich beider Bundespolizei (oder irgendeiner Bundesbehörde als Beamter) bewerben und somit schon während seiner aktiven SAZ Laufbahn wechseln?
Zitat von: LwPersFw am 19. Januar 2023, 07:02:28
Soldatenversorgungsgesetz - SVG
"§ 7 Eingliederungsmaßnahmen
( 8 ) Bewirbt sich ein Soldat auf Zeit mit einer festgesetzten Dienstzeit von mindestens zwölf Jahren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung seines Wehrdienstverhältnisses
oder nach dem Ende der Förderung seiner Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst, so gelten für die Einstellung keine Höchstaltersgrenzen.
Dies gilt auch dann, wenn der Soldat im Anschluss an den Wehrdienst eine für den künftigen Beruf vorgeschriebene, über die allgemeinbildende Schulbildung hinausgehende
Ausbildung ohne unzulässige Überschreitung der Regelzeit durchführt und sich innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Ausbildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewirbt."
https://www.gesetze-im-internet.de/svg/__7.html
Wenn dabei nicht Angestellter, sondern Beamter im Blick ist --- ist dann aber auch zu beachten: https://www.gesetze-im-internet.de/bho/__48.html
Zitat von: christoph1972 am 20. Januar 2023, 23:43:47
Es gelten zwar keine Altersgrenzen, allerdings gilt es zu beachten, dass bei Tätigkeiten im Vollzugsdienst - Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst, Zoll, Feuerwehr etc. - auch mit 54 die vollen gesundheitlichen Anforderungen erfüllt werden müssen.
Da können schon vermeintliche Banalitäten wie ein medikamentös eingestellter Bluthochdruck, altersgerechter Gelenkverschleiß, erhöhte Blutfette etc., die im Alltag nicht stören, dass der jeweilige ärztliche Dienst keine gesundheitliche Eignung attestieren. Das sollte man schon im Blick haben und sich vielleicht eher auf klassische "Verwaltung" konzentrieren.
Ggf. hilft auch eine Beratung zum "Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr" weiter. Es gibt wirklich sehr viele zivile Dienstposten, die man als Soldat gar nicht kennt oder wahrnimmt.
Zitat von: christoph1972 am 20. Januar 2023, 23:43:47Bist du sicher, dass die Altersgrenzen für die Ernennung zum Beamten auch nicht mehr gelten? Der Bund ist sehr moderat mit 50 Jahren glaube ich und in NRW ist die Grenze bei 42 meine ich. Man möge mich korrigieren.
Es gelten zwar keine Altersgrenzen, allerdings gilt es zu beachten, dass bei Tätigkeiten im Vollzugsdienst - Polizeivollzugsdienst, Justizvollzugsdienst, Zoll, Feuerwehr etc. - auch mit 54 die vollen gesundheitlichen Anforderungen erfüllt werden müssen.