Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 27. Januar 2023, 22:13:48
Rückfälle sind übrigens kein Zeichen dass die Therapie komplett gescheitert wäre. Wichtig ist dass man sich danach fängt und ob man danach wieder abstinent sein kann. Ggf. braucht es noch eine weitere Therapie.
Autor LwPersFw
 - 20. Januar 2023, 21:55:33
Lesen Sie auch hier einmal

Zentralverfügung B2-2630/0-0-1 "Umgang mit Abhängigkeitserkrankungen in der Bundeswehr"

Wichtig ist das Sie hier anknüpfen

ZitatWegen der Alkoholsucht und der Depression war ich erfolgreich in stationärer Behandlung

Wenn Ihnen dies gelingt, wäre es ja sinnvoll den Dienstposten zu besetzen und positiv nach vorn zu sehen...

Wenn nicht schon bekannt, auch hier finden Sie Unterstützung:

https://www.suchtselbsthilfe-bundeswehr.de/

und

Die Zentrale Ansprechstelle für Suchtprävention der Bundeswehr richtet sich an alle Angehörigen der Bundeswehr und deren Familien. So können wir Betroffenen und Angehörigen gleichermaßen helfen, Hilfe zu finden.

Zentrum Innere Führng - Zentrale Ansprechstelle für Suchtprävention der Bundeswehr
Von-Witzleben-Straße 17
56076 Koblenz
Telefon +49 261 579420 5530
Telefon +49 261 579420 5531

Autor F_K
 - 20. Januar 2023, 17:33:26
Im Einzelnen:

Zitat- Kann ich die Entbindung der Schweigepflicht verweigern und würde das Sinn ergeben?

Ja, kann man verweigern - allerdings kann nur sprechenden Menschen geholfen werden - und der richtige DP kann nur in Kenntnis aller Umstände gefunden werden.

Zitat- Wenn ich zustimme und alles offen lege, habe ich dann ein Du-Verfahren zu befürchten?

Nein - allerdings steht hier sowieso ggf. ein DU Verfahren im Raum.

Zitat- Schützt mich der Antrag auf GdB in irgendeiner Weise erstmal?

Nein - Im Gegenteil.

Zitat- Habe ich bei einem bewilligten GdB von 30 oder 50 Kündigungsschutz?

Nein - Du bist Soldat, Du hat NIEMALS Kündigungsschutz.

Zitat- Macht es Sinn das BAPersBw über den GdB- Antrag zu informieren?

Ja, nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.

Zitat- Bin ziemlich fertig aktuell und weiß nicht wie es weiter gehen soll. Ich hoffe Ihr habt ein paar gute Ratschläge für mich. Ich bin auch nicht mehr der jüngste. (49)

Gehe zum Sozialdienst und lasse Dich umfassend beraten.

Wenn die Erkrankung inzwischen so fortgeschritten bzw. verfestigt ist, dass eine Heilung eher unwahrscheinlich ist (darauf deutet ja der Antrag hin), GdB 50 ist SCHWERbehinderung - dann stehen doch wohl erhebliche Verwendungseinschränkungen bis hin zu DU im Raume.

Gute Besserung.
Autor HansPeter63
 - 20. Januar 2023, 16:45:16
Sorry, aber das ist keine Antwort die mich weiter bringt oder meine Fragen beantwortet!
Autor F_K
 - 20. Januar 2023, 15:43:10
Ich sach mal so - wenn die Heilungschancen als SO schlecht angesehen werden, dass es GdS tatsächlich vorliegt und derzeit kein Dienst geleistet wird - dann liegt ein DU Verfahren sachlich nahe.

Wieso Kündigungsschutz? Du bist kein Arbeitnehmer.

Gute Besserung.
Autor HansPeter63
 - 20. Januar 2023, 15:39:16
Ich bin SAZ. DZE wäre 2034. Ja, der neue Dienstposten würde mir sehr gefallen.
Autor LwPersFw
 - 20. Januar 2023, 12:08:07
Sind Sie SaZ oder BS ?

Würde der avisierte Dienstposten für Sie in Frage kommen ?

Autor HansPeter63
 - 20. Januar 2023, 07:18:56
Sehr geehrtes Forum,

Ich befinde mich in folgender Situation:

Ich bin Portepist mit einer 6er ATN. Seit 2016 in der Bundeswehr. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich meine ursprüngliche Verwendung nicht mehr ausüben. Bei mir wurde eine Alkoholsucht, eine mittlere Depression und ein Tinitus diagnostiziert. Wegen der Alkoholsucht und der Depression war ich erfolgreich in stationärer Behandlung. Ich bin seit gut einem Jahr ohne Dienstposten und im Moment im Stab geparkt. Das BAPersBw hat sich vor kurzem gemeldet und evtl. einen neuen Dienstposten für mich. Gleichzeitig will das BAPersBw eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht von mir.
Außerdem habe ich einen Antrag auf GdB gestellt. Dieser Antrag läuft noch, ich warte täglich auf einen Bescheid.
Leider hatte ich ein paar Rückfälle mit Alkohol Konsum. Das ist auch dokumentiert bei meinem Truppenarzt.

Ich habe folgende Fragen:

- Kann ich die Entbindung der Schweigepflicht verweigern und würde das Sinn ergeben?
- Wenn ich zustimme und alles offen lege, habe ich dann ein Du-Verfahren zu befürchten?
- Schützt mich der Antrag auf GdB in irgendeiner Weise erstmal?
- Habe ich bei einem bewilligten GdB von 30 oder 50 Kündigungsschutz?
- Macht es Sinn das BAPersBw über den GdB- Antrag zu informieren?
- Bin ziemlich fertig aktuell und weiß nicht wie es weiter gehen soll. Ich hoffe Ihr habt ein paar gute Ratschläge für mich. Ich bin auch nicht mehr der jüngste. (49)

Ich bedanke mich jetzt schon mal für Eure Antworten und hoffe auf baldiges Feedback, weil ich unter Zeitdruck stehe.

MkG