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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 31. Januar 2023, 09:50:11
Ein eingestelltes Verfahren, auch gegen Auflage, ist keine Verurteilung.
Autor IsThereStillSomeHope
 - 31. Januar 2023, 09:34:00
Guten Morgen zusammen,

vielen Dank für die Rückmeldungen!

@F_K

Der Satz bezüglich der Verjährung und Nichtangabe irritiert mich ein wenig. Klar sind die Strafsachen im Erziehungsregister getilgt und ,,gelöscht". Als BZRG Laie hätte ich jetzt trotzdem erwartet dass die BW als oberste Bundesbehörde, im Rahmen der unbeschränkten Auskunft, diese Verfahren einsehen kann.

Soweit ich den neuen Bewerbungsbogen (Stand 04.01.2022) verstehe, habe ich alle Verurteilungen anzugeben, auch solche die nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis für Behörden eingetragen werden.

In der Fragestellung B1 müssen Angaben zu Strafsachen ergänzt werden, die gegen Auflage eingestellt/geahndet wurden.

An diesem Punkt hätte ich die Az. und eine kurze Benennung der Strafsache bzw. evtl. sogar eine schriftliche Stellungnahme angehängt. Ähnlich würde ich bei der Fragestellung B2 verfahren.

Wäre das nicht auch grundsätzlich der bessere Weg?



Autor F_K
 - 30. Januar 2023, 13:24:46
.. wenn ich das so (auf die Schnelle) richtig überblicke, hast Du ja nach der "Jugend" nicht nur eine Ausbildung und ein Studium vollendet, sondern auch schon einige Jahre gearbeitet - insoweit sind meines Wissens nach die "Jugendsünden" nicht nur verjährt, sondern auch nicht mehr anzugeben.

Insoweit würde ich die Chancen als gut bezeichnen. Viel Erfolg.
Autor Ralf
 - 30. Januar 2023, 13:20:51
Da die Einladungen bzw. auch die Bewertungen, ob eine Einstellung in Frage kommt, immer individuell ist, wird keiner eine vergleichbare Situation haben können. Da musst du wohl abwarten.
Auf deiner Haben-Seite steht die Verhaltensstabilität mit abgeschlossenen Ausbildungen.
Autor IsThereStillSomeHope
 - 30. Januar 2023, 12:38:20
Hallo zusammen,

die Frage klingt so dämlich und ich versinke noch immer vor lauter Scham im Boden. Trotzdem will ich es wagen.

In meinen jungen Jahren 17-20 hatte ich des Öfteren Kontakt mit der Polizei. Konkret geht es hier um drei Strafverfahren (Sachbeschädigung, Diebstahl und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr). 

Zuletzt wurde ich 2016 nach ca. 24 Std nach einer Feier in einer Verkehrskontrolle auffällig, mir konnte der Konsum von Cannabis nachgewiesen werden. Darauf folgte die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Ahndung in Form einer Geldbuße (OWiG). Der letzte Konsum geschah am Tag vor der Verkehrskontrolle.

Ich schäme mich für diese Taten, denn ich habe nicht nur mich sondern auch andere wissentlich und willentlich durch BTM Konsum und egozentrisches Handeln gefährdet. Weder will ich diese Taten verheimlichen oder bagatellisieren.

Alle Verfahren wurden nach JGG Paragraph 47 eingestellt, allerdings mit der Auflage verbunden, dass ich Summe X an eine soziale Einrichtung zu zahlen habe.

Seitdem der ganze Mist gelaufen ist bin ich nicht mehr auffällig geworden. Bin in ein anderes Bundesland gezogen, habe eine sehr gute Ausbildung und ein sehr gutes Bachelor Studium (beides Informatik bezogen) abgeschlossen. Davor habe ich meine allgemeine Hochschulreife regulär an einem Gymnasium absolviert. Die Fahrerlaubnis habe ich ebenfalls wieder erworben.

Zurzeit arbeite ich in einem eher technischeren Bereich der IT-Sicherheit, habe auch schon mehrjährige Berufserfahrung <5 Jahre. Meine Möglichkeiten in der Privatwirtschaft sind gut und ich bin mir sicher, viele würden mich um meine (zumindest berufliche Lage) beneiden. Allerdings erfüllt mich die Arbeit nicht wirklich, ich bin fernab von dem was ich mit meiner Arbeit eigentlich bewirken wollte. Es geht mir nicht um den Mangel an Ressourcen oder der allgemein ziemlich rauen Lage im IT-Sec Bereich, sondern mehr darum dass ich nicht mehr sehe was meine Arbeit bewirkt. Das einzig sichtbare ist  der neue Sportwagen vom Chef und die ewige Leier von Gewinne, Gewinne und noch mehr Gewinne.

Ich will wieder etwas machen was Sinn stiftend ist und meiner ursprünglichen Vorstellung der Arbeit in meinem Bereich näher kommt. So gesehen ein Überzeugungstäter!

Aus meiner Familie war ich der erste der nicht zur Bundeswehr gegangen ist. Vater, Onkel und Großvater - alle haben gedient. Als Artillerieoffizier und sogar Feldjäger in Buxtehude, damals sind die noch in Zivil auf den Kiez nach HH um nicht über die Meile gejagt zu werden. Waren sicherlich andere Zeiten und trotzdem waren alle drei Zeitsoldaten über längere Zeiten und aus Überzeugung.

Ich spiele also nunmehr mit dem Gedanken in ihre Fußstapfen zu treten und gleichzeitig meiner Arbeit wieder Sinnhaftigkeit zu geben. Versteht mich nicht falsch, ich stecke weder in einer Existenzkrise noch suche ich nach "Erfahrungen", davon hatte ich wahrlich genug.   

Wenn ich mich bewerben würde, dann höchstwahrscheinlich als Offizier. Was mit der Bewerbung einhergeht und das mein bisheriger Lebenslauf mehr Zweifel an einer Eignung als Offz. aufweist, ist mir bewusst.

Der springende Punkt ist halt, ich habe nicht wenige Kerben im Holz und auch wenn meine Register (ausg. Erziehungsregister) leer sind, so werden all diese Geschichten und noch viel relevanter die Entziehung der FE aufgrund von BTM spätestens bei einer SÜ auffallen. Dass die BW den Konsum von jeglichen BTM als Einstellungshindernis ansieht, liegt in der Natur der Dinge. Niemand will einen berauschten Kameraden oder einen der ein potenzielles Risiko durch (ehemals) berauscht sein, darstellt, neben sich haben. Vor allem dann nicht wenn er mit gefährlichen Gegenständen hantiert und/oder auch noch verantwortlich für Mensch und Material ist.

Daher die Frage, besteht überhaupt eine Chance nach Köln eingeladen zu werden? Ich würde die Az. zu den Verfahren auf dem Aktuellen Bewerbungsbogen angeben und somit die Fragen B-1 und B-3 auch bejahen. Klar prüfen die Rechtsberater vorher ob ein Risiko besteht. Allerdings sehe ich, selbst wenn ich durchkomme, wenig Chancen im Prüfgespräch mit dem Psychologen und dem Prüfoffizier. Ein bis Zwei Vergehen können noch erläutert werden, aber in der Menge und dann auch noch die Entziehung der FE unter BTM Einfluss. Da denke ich, siehts eher schlecht aus.

Habt ihr Erfahrung mit solchen Kandidaten wie mir, wart ihr evtl. selbst in einer ähnlichen Situation (FE Entzug, Vorstrafen etc.) oder seid ihr möglicherweise im Personalgewinnungsprozess involviert und könnt daher die Fragestellung einordnen?

Ich bedanke mich vorab für die Aufmerksamkeit der Leser und möchte hinzufügen, dass ich mich über jede Antwort freue!