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Autor F_K
 - 02. Februar 2023, 09:22:58
ZitatDas Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht einen Wechsel des Ausbildungsbetriebes nicht vor. Denn auch hier gilt der rechtliche Grundsatz, wonach einmal abgeschlossene Verträge einzuhalten sind.

Soviel zu "einfach in der freien Wirtschaft wechseln" - diese Aussage ist sachlich nicht zutreffend.

Im Übrigen würde ja nicht der "Betrieb" gewechselt, sondern hier nur die Örtlichkeit, der "Betrieb" bleibt ja gleich.

Christophs Ratschlag, mit den zuständigen Personen zu sprechen (Vorgesetzter, Vertretungen) ist sicherlich zielführend  - viel Erfolg.

(Der Dienstherr hat ja auch eine Ausbildungsplanung / Kosten, und Umzüge verursachen ebenfalls Kosten ...)
Autor christoph1972
 - 02. Februar 2023, 09:08:53
Man kann höflich beim Arbeitgeber um Versetzung an ein anderes BwDLZ bitten. Bei Nichtgefallen ist halt die Frage, ist die Ausbildung zum VFA die richtige Wahl und verwechselt man nicht Symptom und Ursache.

Der Ausbildungsablauf ist in den BwDLZen mehr oder minder gleich, es ändern sich nur die handelnden Personen.

In allen Fällen sollte man sich an die JAV des BwDLZ wenden und um ein Gespräch bitten und die Situation schildern. Kleine Änderungen können manchmal Wunder bewirken.
Autor Kritzelbob2010
 - 02. Februar 2023, 09:04:58
Guten Morgen ihr Lieben,
da es mir in meiner Dienststelle zur VFA nicht gefällt und private Gründe vorliegen, die einen Umzug möglich machen würden, stellt sich mir die Frage, ob ich "einfach so" wie in der freien Wirtschaft meine Ausbildungsstätte in dem Fall BwDLZ wechseln kann.
Liebe Grüße
- bob