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Zitat...Wenn du als Eignungsübender einberufen bist bzw. in der Eignungsübung bist, bist du in der Lage dir deinen Lebensunterhalt selber zu verdienen...
Zitat von: Simon am 03. November 2006, 19:44:06
warum man nach einer negativ verlaufenden Eignunsguebung fuer den Zeitraum Rente nachbezahlt bekommen sollte ist mir schleierhaft (und waere mir auch neu), die Wiederaufnahme der Zahlungen kann man aber defintiv beantragen, das ist richtig.