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Zusammenfassung

Autor bayern bazi
 - 04. März 2023, 20:35:21
wobei es sinnvoll ist bist man die fertig ausgebildet ist in der Kaserne zu wohnen  (oder am WE bei den Eltern)

denn je nach Laufbahn und Ausbildungen (Einsatz oder einsatzgleiche Verwendungen) ist man dann schnell mal bis zu 6  Monate nicht am Standort und zahlt die Miete umsonst ;)

wenn man später vor ort ist kann man sich auch leichter eine Wohnung suchen
Autor LwPersFw
 - 24. Februar 2023, 18:23:40
Zitat von: Dennis_De am 24. Februar 2023, 16:37:12


Nein, tatsächlich bin ich vor kurzem zu meinen Eltern zurück gezogen. Dementsprechend besitze ich keine eigene Wohnung.

O.K.  ... Dann stellt sich noch die Frage nach dem Alter.

Da Sie mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, gilt, solange Sie noch nicht 25 sind:

"Unter der Voraussetzung, dass Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, sind zum Wohnen in
einer Gemeinschaftsunterkunft (einschließlich Bordunterkunft) ferner regelmäßig verpflichtet die
übrigen Oberleutnante, Leutnante, Unteroffiziere und Mannschaften bis zum Ablauf des Monats,
der dem Monat vorhergeht, in dem sie das 25. Lebensjahr vollenden; befinden sich diese im
letzten Dienstjahr, verlängert sich der Zeitraum der Verpflichtung zum Wohnen in der
Gemeinschaftsunterkunft bis zu dem Zeitpunkt der bei Vollendung des 25. Lebensjahres zu
erwartenden Beendigung des Dienstverhältnisses."


D.h. kann Ihre Stammeinheit eine Gemeinschaftsunterkunft stellen, sind Sie erst mal zum dortigen Wohnen verpflichtet.

Dies wäre also erst einmal zu klären.

Sie können sich dann trotzdem eine Wohnung am Standort suchen, müssen sich dann aber von der Verpflichtung befreien lassen. Dies erfolgt i.d.R. problemlos.
Die Befreiung ist wichtig, um
+ die Wohnung dann als berücksichtigsfähig anerkennen zu lassen
+ den Bescheid zur Besoldungsstelle BVA zu schicken, damit der Anrechnungsbetrag gem § 39 Abs 2 BBesG nicht mehr abgezogen wird

Sie sehen, es gibt Einiges zu beachten... Deshalb meine Empfehlung... Erstmal in der Stammeinheit ankommen und sehen wie die Lage ist...

Autor Dennis_De
 - 24. Februar 2023, 16:37:12
Zitat von: Ralf am 24. Februar 2023, 04:00:16
Nach der Grundausbildung wirst du in deine Stammeinheit versetzt, von dort gehst du auf die anderen noch erforderlichen Lehrgänge.Zwischen den Lg bist dann immer wieder in der Stammeinheit.
Ich schätze, dass dein Dienstposten zum 1.10. frei wird, das wird damit gemeint sein, d.h. bis dahin ist dein Vorgänger noch da.
Wenn deine Lehrgänge länger dauern als der 1.10. ist in dieser Zeit dein Dienstposten de facto nicht besetzt. Du wirst auf den DP nach Abschluss der Ausbildung versetzt.

Danke für die Info!

Zitat von: LwPersFw am 24. Februar 2023, 08:26:01
Zitat von: Dennis_De am 23. Februar 2023, 20:26:52

Da ich quer durchs halbe Land ziehen werde zur Stammeinheit,


Haben Sie vor Einstellung eine eigene Wohnung?

Wenn ja, wie haben Sie sich beim KC entschieden, wie bei Einstellung bzgl. der Umzugskostenvergütung zu verfahren ist ?

Sofortige Zusage ?
Zusage mit aufschiebender Wirkung  ?

Nein, tatsächlich bin ich vor kurzem zu meinen Eltern zurück gezogen. Dementsprechend besitze ich keine eigene Wohnung.
Autor LwPersFw
 - 24. Februar 2023, 08:26:01
Zitat von: Dennis_De am 23. Februar 2023, 20:26:52

Da ich quer durchs halbe Land ziehen werde zur Stammeinheit,


Haben Sie vor Einstellung eine eigene Wohnung?

Wenn ja, wie haben Sie sich beim KC entschieden, wie bei Einstellung bzgl. der Umzugskostenvergütung zu verfahren ist ?

Sofortige Zusage ?
Zusage mit aufschiebender Wirkung  ?

Autor Ralf
 - 24. Februar 2023, 04:00:16
Nach der Grundausbildung wirst du in deine Stammeinheit versetzt, von dort gehst du auf die anderen noch erforderlichen Lehrgänge.Zwischen den Lg bist dann immer wieder in der Stammeinheit.
Ich schätze, dass dein Dienstposten zum 1.10. frei wird, das wird damit gemeint sein, d.h. bis dahin ist dein Vorgänger noch da.
Wenn deine Lehrgänge länger dauern als der 1.10. ist in dieser Zeit dein Dienstposten de facto nicht besetzt. Du wirst auf den DP nach Abschluss der Ausbildung versetzt.
Autor Dennis_De
 - 23. Februar 2023, 20:26:52
Einen wunderschönen guten Abend, liebes Forum.

Ich bin bei meiner Suche nach Antworten leider nicht schlauer geworden und bevor ich jemanden beim Bund damit "nerve", frage ich euch.
Im letzten Jahr habe ich erfolgreich meinen Einstellungstest absolviert und wurde eingeplant als StUffz (mit abgeschlossener Berufsausbildung).

Nun habe ich auch endlich meine Aufforderung zum Dienstantritt (zur AGA) im April erhalten.
In dem Schreiben wird erwähnt, dass ich mich mit Abschluss der AGA in die Stammeinheit zu begeben habe. Das Datum dafür wurde auf den 22.06.2023 (vorläufig) gelegt.

Laut der Einplanung geht es aber zur Stammeinheit erst am 01.10.2023. Da ich quer durchs halbe Land ziehen werde zur Stammeinheit, würde ich mich gerne schon frühzeitig um eine Wohnung am Ort der Stammeinheit bemühen.

Wie ist denn so eure Erfahrung? Was passiert genau nach der AGA? Ich dachte, dass es dann noch Lehrgänge (angesichts der Einstellung mit höherem Dienstgrad durch qualifizierte Ausbildung) zum Uffz. gibt.

Wenn ja, wo haben eure Lehrgänge danach stattgefunden? Seid ihr direkt in die Stammeinheit versetzt worden?

Für ein paar erleuchtende Worte wäre ich euch super dankbar :)

Gruß
Dennis