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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: Dennis_De am 24. Februar 2023, 16:37:12
Nein, tatsächlich bin ich vor kurzem zu meinen Eltern zurück gezogen. Dementsprechend besitze ich keine eigene Wohnung.
Zitat von: Ralf am 24. Februar 2023, 04:00:16
Nach der Grundausbildung wirst du in deine Stammeinheit versetzt, von dort gehst du auf die anderen noch erforderlichen Lehrgänge.Zwischen den Lg bist dann immer wieder in der Stammeinheit.
Ich schätze, dass dein Dienstposten zum 1.10. frei wird, das wird damit gemeint sein, d.h. bis dahin ist dein Vorgänger noch da.
Wenn deine Lehrgänge länger dauern als der 1.10. ist in dieser Zeit dein Dienstposten de facto nicht besetzt. Du wirst auf den DP nach Abschluss der Ausbildung versetzt.
Zitat von: LwPersFw am 24. Februar 2023, 08:26:01Zitat von: Dennis_De am 23. Februar 2023, 20:26:52
Da ich quer durchs halbe Land ziehen werde zur Stammeinheit,
Haben Sie vor Einstellung eine eigene Wohnung?
Wenn ja, wie haben Sie sich beim KC entschieden, wie bei Einstellung bzgl. der Umzugskostenvergütung zu verfahren ist ?
Sofortige Zusage ?
Zusage mit aufschiebender Wirkung ?
Zitat von: Dennis_De am 23. Februar 2023, 20:26:52
Da ich quer durchs halbe Land ziehen werde zur Stammeinheit,