ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatUnternehmen bei welchem ich aktuell beschäftigt bin regelmäßig Probleme macht, versucht zu kündigen und vor Gericht zieht.
Zitat von: KlausP am 28. Februar 2023, 09:40:04
Der Schutz besteht ab dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihrem Arbeitgeber Ihre Aufforderung zum Dienstantritt vorlegen.
Zitat(1) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des Wehrdienstes als Soldat auf Zeit
- für die zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit,
- für die endgültig auf insgesamt nicht mehr als zwei Jahre festgesetzte Dienstzeit mit der Maßgabe, dass die für den Grundwehrdienst der Wehrpflichtigen geltenden Vorschriften anzuwenden sind, ausgenommen § 9 Abs. 8 Satz 3, §§ 14a und § 14b.