Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 15. April 2025, 12:03:23
Zitat von: HerrObermaat am 14. April 2025, 14:06:57Guten Tag Kameradinnen und Kameraden,

ich bin derzeit als Obermaat (StUffz) mit einer Verpflichtungszeit von vier Jahren (SaZ 4) bei der Marine tätig.

Entsprechend der geltenden Vorschriften ist diese Konstellation grundsätzlich möglich – auch wenn dies nicht immer allen Einplanern bekannt ist.


Die Bedarfsträger geben eine Regelverpflichtungszeit vor.

Davon kann der Einplaner im Einzelfall bis zur Mindestverpflichtungszeit abweichen.

Und hier ist noch zu differenzieren ob eine ZAW absolviert werden muss, oder nicht.

Ziel für den Einplaner soll aber primär die Regelverpflichtungszeit sein.



Autor PzHurra
 - 14. April 2025, 14:11:03
Grundsätzlich legt der Einplaner gar nichts fest, sondern der PersFhr der die Stelle ausschreibt. Und wenn die Marine das macht, heißt das für einen anderen Bewerber oder Stelle noch lange nicht, dass es geht.

Und wenn doch das "Böse" KarrC alles nur macht, um den Bewerber zu ärgern, frage ich mich, weshalb Sie bei so einem Arbeitgeber anfangen möchten...
Autor HerrObermaat
 - 14. April 2025, 14:06:57
Guten Tag Kameradinnen und Kameraden,

ich bin derzeit als Obermaat (StUffz) mit einer Verpflichtungszeit von vier Jahren (SaZ 4) bei der Marine tätig.

Entsprechend der geltenden Vorschriften ist diese Konstellation grundsätzlich möglich – auch wenn dies nicht immer allen Einplanern bekannt ist.

Lasst euch daher nicht verunsichern: Es ist möglich!  8)
Autor thelasofus
 - 28. Februar 2023, 13:11:48
ZitatDie Eignung habe ich bereits. Ich werde es beim Einplaner einfach mal ansprechen.

Wenn die Eignung schon da ist, warum wurde dann nicht gleich beim Einplaner gefragt statt die Schleife über das Forum zu drehen?

Der Einplaner ist doch die logische Station nach dem ganzen AC.
Autor slider
 - 28. Februar 2023, 11:39:50
Eine Unterschreitung der Regelverpflichtungszeiten wird im Allgemeinen nur dann durchgeführt, wenn es um sehr spezielle Bedarfe geht, die man einfach nicht anders gedeckt bekommt (z.B. Mediziner, Informatiker, speziellere Ingenieure). Das betrifft seltenst Bewerber mit Lehrberufen.
Autor CaptainMolotow
 - 28. Februar 2023, 11:37:05
Die Eignung habe ich bereits. Ich werde es beim Einplaner einfach mal ansprechen.
Autor thelasofus
 - 28. Februar 2023, 11:24:48
4 Jahre ist ja schon eine Zeit her, als das noch üblich war.

Wir hatten da damals einige die als Uffz/StUffz einstiegen und "nur" 4 Jahre gemacht haben.

Allerdings muss man ja sehen wenn 12 Jahre die Regel sind, dann müßte man hier statt 1 nun 3 über die Zeit verteilt suchen, einstellen und ausbilden. Wenn man 4 Jahre zulassen würde, das wird sich vermutlich nicht rechnen.

Dennnoch man kann sich ja was wünschen. Erstmal muss man aber überhaupt die Eignung haben und eine mögliche Stelle überhaupt frei sein.
Autor Ralf
 - 28. Februar 2023, 09:11:32
Zitat von: CaptainMolotow am 28. Februar 2023, 08:40:14
Ich habe mal etwas recherchiert. Das schein wohl noch aktuell zu sein. Zumindest für die Marine.
Geregelt unter ,,Ergänzungen zum Berufungserlass für die Marine".
Genau und da steht eben Regelverpflichtungszeit 12 Jahre.
Autor KlausP
 - 28. Februar 2023, 09:05:33
Dann bewerben Sie sich einfach für 4 Jahre und Sie werden sehen, was dabei raus kommt. Wenn keine Stelle für Düse Verpflichtungszeit ausgeschrieben ist werden Sie nicht eingestellt, egal, was Sie irgendwo lesen.
Autor CaptainMolotow
 - 28. Februar 2023, 08:40:14
Ich habe mal etwas recherchiert. Das schein wohl noch aktuell zu sein. Zumindest für die Marine.
Geregelt unter ,,Ergänzungen zum Berufungserlass für die Marine".
Autor Ralf
 - 27. Februar 2023, 20:17:33
Die Regelverpflichtungszeit bei den FachUffz liegt bspw. beim Heer und der Marine bei 12 Jahren.
Autor KlausP
 - 27. Februar 2023, 20:07:42
Vor 10 Jahren war das ja auch noch anders. Inzwischen haben sich die Bedarfsträgeranforderungen deutlich geändert.
Autor CaptainMolotow
 - 27. Februar 2023, 20:05:26
Regelverpflichtungszeit heißt immer mindestens 13 oder gibt es da diese Ausnahmen?
Das Selbe gilt für die Uffz Laufbahn (Regelverpflichtungszeit 8 Jahre)?

Er kam 2012/2013 zur Bw als direkteinstieg mit dem Dienstgrad StUffz und SaZ 4 bei der Marine als Mechaniker.
Autor Ralf
 - 27. Februar 2023, 19:53:11
Die Regelverpflichtungszeiten bei den Fw mit einem verwertbaren Beruf liegen bei 13 Jahren.
Autor CaptainMolotow
 - 27. Februar 2023, 19:50:10
Guten Tag zusammen,
ich beschäftige mich gerade damit, welchen Wehrdienst und welche Laufbahn am besten in meine Lebensplanung passt. Da hat mir ein Bekannter empfohlen, mich für eine Verwendung zu entscheiden, in der mein erlernter Beruf und/oder meine Fortbildung verwertbar ist. Dann könnte ich laut ihm in die Uffz Laufbahn oder sogar in die Feldwebellaufbahn, mit einer Mindestverpflichtungsdauer von nur 4 Jahren und mit einem höheren Dienstgrad einsteigen.

Ist das aktuell noch möglich? Davon habe ich sonst noch nie etwas gehört. So eine 4-jährige Laufbahn würde mir von der Lebensplanung her sehr gut passen.