ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Anonymous0815 am 04. Februar 2025, 16:44:06Der DBwV hat ein absolutes miserables Verhalten meiner Meinung nach zum Thema amtsangemessene Alimentation an den Tag gelegt. Alleine die Stellungnahme war eine absolute Katastrophe.
Und ich meine wirklich, wenn unser DBwV schon seinen Mitgliedern dazu rät, WS gegen seine Besoldung einzulegen, dann sprechen wir hier ja nicht über eine Nichtigkeit, hier geht es nicht um AEZ(Kinder+Mietstufe) sondern um die Besoldung als solches komplett.
Zitat von: F_K am 05. Februar 2025, 08:32:52Ich habe den Zeitraum von 2012 bis 2032 einfach mal angenommen, weil es damals 20 Jahre gedauert hat. Dieses mal ging es im Jahr 2012 los und demnach sind wir ja bereits im 13. Jahr und bis 20 ist nicht mehr weit.
OK, eine Wette, ob ggf. ein Fachgericht nach Maßgabe BVerfG im Jahre 2032 solche Urteile fällt, ist derzeit nicht sinnvoll.
Aber auch damals hat das BVerfG kein Gesetz geändert, oder selber vollstreckt, sondern lediglich Vorgaben für untergeordnete Gerichte gemacht - und über diesen Umweg den "Druck" auf den Gesetzgeber erhöht.
Das dies ähnlich kommen wird, sehe ich auch so.
Zitat von: F_K am 05. Februar 2025, 07:16:59Im Bereich der amtsangemessenen Alimentation hat es diese noch nicht gegeben. Im Jahr 1997 erfolgte eine im Bereich der Besoldung, aufgrund von 20 Jahren Untätigkeit des Besoldungsgesetzgebers. Bis 2032 ist es nicht mehr lang.
Also kurz - eine solche Anordnung hat es noch nicht gegeben und ist in total klaren Fällen NICHT gemacht worden.
ZitatDie Entscheidungsformel zu 2. beruht auf § 35 BVerfGG. Die Maßnahme ist geboten, weil der Gesetzgeber trotz der ihm in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1977 und vom 22. März 1990 gegebenen Handlungsaufträge die kinderbezogenen Gehaltsbestandteile von Beamten mit mehr als zwei unterhaltsberechtigten Kindern bis zum Jahre 1996 (und möglicherweise auch danach) nicht in einer mit dem Grundsatz der Alimentation vereinbaren Höhe festgesetzt hat. Erfüllt der Gesetzgeber seine durch diese Entscheidung erneut festgestellte Verpflichtung nicht bis zum 31. Dezember 1999, so sind die Dienstherren verpflichtet, für das dritte und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind familienbezogene Gehaltsbestandteile in Höhe von 115 v.H. des durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs eines Kindes zu gewähren (vgl. oben C. III. 3.). Die Fachgerichte sind befugt, familienbezogene Gehaltsbestandteile nach diesem Maßstab zuzusprechen.
Zitat von: F_K am 04. Februar 2025, 19:39:16
Es gibt neue Gesetze - also muss neu bewertet werden - das wird Zeit dauern, weitere Änderungen werden kommen ...
Zitat von: Nachtmensch am 04. Februar 2025, 14:56:20
Vielleicht ist es dieses Jahr soweit und die Entscheidung über Berlin wird endlich kommen.