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Autor Flexscan
 - 27. Oktober 2006, 01:31:56
oooch Leuts net immer auf die armen Luft*******  ;)

achja back to topic


Autor Dennis812
 - 26. Oktober 2006, 15:35:15
 ;D ;D ;D na gut.... ;D ;D ;D ;D
Autor StOPfr
 - 26. Oktober 2006, 14:24:45
@ Dennis812:

Wir sollten alle ein wenig mehr Rücksicht auf empfindliche, ältere Herren nehmen ;D ;D ;D
Autor Dennis812
 - 26. Oktober 2006, 14:06:24
ja, nee...is klar...und sich dann über "Tiefflieger" mokieren (s. anderer Thread )  ;D
Autor schlammtreiber
 - 26. Oktober 2006, 12:23:31
Urlaub ist was für Weicheier und gottlose Bolschewiken.
Autor wolverine
 - 26. Oktober 2006, 12:22:30
Keine Ursache! Ich setze gerne den "Quelltext" ´rein, da ich hin und wieder auch einmal ein Gesetz lese. Und der "Arbeitsrechtler" war auch nicht ganz so ernst gemeint. Außerdem ist das ein ungeschützter Begriff, den sich jeder nach belieben an sein Revers heften kann ;)!
Autor Addo
 - 26. Oktober 2006, 10:36:42
Zitat von: wolverine am 26. Oktober 2006, 08:16:37
Geregelt ist das für den "Arbeitsrechtler" in der Sonderurlaubsverordnung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/surlv/gesamt.pdf
Danke wolverine!!!, ich fühl mich geschmeichelt  :o, hab zwar nur ne popelige Ausbildung zum Bürokaufmann gemacht, aber man soll doch meinen, dass was hängen geblieben ist!! ;D
Also trifft Arbeitsrechtler nicht ganz zu  ;)
Aber mit dem link kann ich was anfangen! Hat mir auch schon weitergeholfen!
THX a lot!

@ meikschmidt
Wer braucht schon nen Erholungsurlaub in der AGA, wenn danach ein Jahresurlaub ansteht ^^
Autor wolverine
 - 26. Oktober 2006, 08:16:37
Geregelt ist das für den "Arbeitsrechtler" in der Sonderurlaubsverordnung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/surlv/gesamt.pdf
Autor meikschmidt
 - 25. Oktober 2006, 22:04:40
man kann unter umständen sonderurlaub auch in der allgemeinen grundausbildung beantragen. Erholungsurlaub grundsätzlich erst mal nicht.
Autor Addo
 - 25. Oktober 2006, 21:48:37
Mahlzeit zusammen,

möchte mich der Frage anschliessen! Und zwar gibt es, wie im Zivilen Leben,
Sonderurlaubstage z.B. fuer Umzug (= Umzug ist nur tariflich festgelegt), Hochzeit, Geburt, Tod eines Angehörigen etc.??
Kenn mich ein bischen im Arbeitsrecht aus...
Gib es sowas in der Grundausbildung?  ???
Hab schon ein bischen gegoogelt aber nicht zum Sonderurlaub beim Bund gefunden.

Gruß
Addo
Autor Timid
 - 25. Oktober 2006, 19:09:34
Du darfst dir deinen Urlaubszeitraum frei wählen - soweit es nicht den Dienstbetrieb irgendwie stört ;)
Wenn also in den Zeitraum eine Übung fällt, an der du teilnehmen sollst, dann wird das nichts mit dem Urlaub. Genauso wird es nicht möglich sein, dass zwei Soldaten, die einen bestimmten Auftrag als einzige ausführen können, zeitgleich Urlaub genehmigt bekommen. Und wenn besondere Ereignisse (wie etwa die Fußball-WM dieses Jahr) anstehen, bei denen die Bundeswehr oder ein Teil von ihr zum Einsatz kommen könnte, wird es i.A. auch eine Urlaubssperre geben.
Autor stacey
 - 25. Oktober 2006, 19:03:50
hey leute!!

ma so ne frage die mich nochma interessieren würde, und zwar kann man bei der bundeswehr wenn man sich verpflichtet hat, den urlaub frei wählen oder muss man sich an bestimmte zeiträume halten , in denen urlaub genommen werden muss????