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Zitat von: JoeMcJoe am 21. März 2023, 12:26:28
Ich bin Soldat im BFD nach altem Modell und in Vollzeit am Arbeiten.
Muss ich wegen einer Behandlung die Fahrt zu meiner Stammeinheit, wo meine G-Akte liegt, auf mich nehmen, obwohl es einen Truppenarzt quasi direkt um die Ecke von mir gibt?
Zitat von: JoeMcJoe am 21. März 2023, 12:26:28
Der Mannschafter am Telefon meinte, ich müsse dafür aber extra die lange Anfahrt auf mich nehmen, sofern ich dazu körperlich in der Lage bin.
Stimmt das?
ZitatJedem Dienstort ist eine für ihn zuständige truppenärztliche Versorgung zugeordnet, wo sich die Gesundheits-Quelle: Seite 126 – Drucksache 20/5700
akten der am Standort tätigen Soldatinnen und Soldaten befinden und wo sie sich vornehmlich – mit Ausnahme von Notfällen und akuten Erkrankungen – truppenärztlich behandeln und begutachten lassen zu haben. Das kann für Soldatinnen und Soldaten in Telearbeit oder im Homeoffice zu längeren Fahrstrecken führen:
•Ein an seinem Heimatort in Telearbeit und während der Covid-19-Pandemie zusätzlich im Homeoffice tätiger Soldat kritisierte, dass die Bundeswehr ihm einen Wechsel in der Zuordnung des für ihn zuständigen Sanitätsversorgungszentrums verweigere. Die Prüfung ergab, dass nach der geltenden Regelung ein solcher Wechsel nur im Falle einer Versetzung möglich ist. Allerdings teilte das Kommando Sanitätsdienst ergänzend mit, dass es mit Blick auf den künftigen Zuwachs von mobilem Arbeiten eine Änderung beabsichtige. Unter der Voraussetzung einer überwiegenden Wochenarbeitszeit an einem anderen Standort als dem Dienstort solle dann ein Wechsel der zuständigen Sanitätseinrichtung möglich sein. Diese Absicht ist ausdrücklich zu begrüßen.
Zitatst es möglich als aktiver Soldat sich von einem
zivilen Arzt behandeln zulassen?
Die Kosten würde ich natürlich selbst tragen.