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Autor F_K
 - 24. März 2023, 07:48:21
@ BulleMölders:

.. ist eine Truppenlösung - ändert aber nichts an der Zuständigkeit.

(Funktioniert aber oft ....)
Autor BulleMölders
 - 24. März 2023, 07:30:57
Zitat von: JoeMcJoe am 21. März 2023, 12:26:28
Ich bin Soldat im BFD nach altem Modell und in Vollzeit am Arbeiten.
Muss ich wegen einer Behandlung die Fahrt zu meiner Stammeinheit, wo meine G-Akte liegt, auf mich nehmen, obwohl es einen Truppenarzt quasi direkt um die Ecke von mir gibt?

Ich habe ja zu meiner Zeit auch noch den BFD alter Art genossen und da hatte ich die G-Akte in einem Verschlossenen Umschlag ausgehändigt bekommen. Habe sie dann mit zum Arzt genommen und nach der Behandlung wieder ausgehändigt bekommen.

Kurz gesagt, ich hatte die G-Akte ständig am Mann oder wem es besser gefällt, ständig zu Hause.
Autor ulli76
 - 22. März 2023, 21:37:38
@UffzFA: Viele Virusinfekte brauchen einfach. Da gibt es keine Behandlung für. Falls du Corona hattest- auch das macht infektanfälliger. Abgesehen davon ist die aktuelle Witterung nicht gerade gesundheitsförderlich.
Autor Ralf
 - 22. März 2023, 06:13:58
Ich habe den letzten Beitrag gelöscht, wenn man widersprechen möchte, dann bitte auch mit einer Begründung und nicht nur mit einem Wort "Unsinn".
Also bitte neuer Versuch.
Autor Angemon84
 - 21. März 2023, 12:40:17
Zitat von: JoeMcJoe am 21. März 2023, 12:26:28
Der Mannschafter am Telefon meinte, ich müsse dafür aber extra die lange Anfahrt auf mich nehmen, sofern ich dazu körperlich in der Lage bin.
Stimmt das?

Hätten Sie den Bericht der Wehrbeauftragten 2023 gelesen, wüssten Sie dass:
ZitatJedem Dienstort ist eine für ihn zuständige truppenärztliche Versorgung zugeordnet, wo sich die Gesundheits-
akten der am Standort tätigen Soldatinnen und Soldaten befinden und wo sie sich vornehmlich – mit Ausnahme von Notfällen und akuten Erkrankungen – truppenärztlich behandeln und begutachten lassen zu haben. Das kann für Soldatinnen und Soldaten in Telearbeit oder im Homeoffice zu längeren Fahrstrecken führen:
•Ein an seinem Heimatort in Telearbeit und während der Covid-19-Pandemie zusätzlich im Homeoffice tätiger Soldat kritisierte, dass die Bundeswehr ihm einen Wechsel in der Zuordnung des für ihn zuständigen Sanitätsversorgungszentrums verweigere. Die Prüfung ergab, dass nach der geltenden Regelung ein solcher Wechsel nur im Falle einer Versetzung möglich ist. Allerdings teilte das Kommando Sanitätsdienst ergänzend mit, dass es mit Blick auf den künftigen Zuwachs von mobilem Arbeiten eine Änderung beabsichtige. Unter der Voraussetzung einer überwiegenden Wochenarbeitszeit an einem anderen Standort als dem Dienstort solle dann ein Wechsel der zuständigen Sanitätseinrichtung möglich sein. Diese Absicht ist ausdrücklich zu begrüßen.
Quelle: Seite 126 – Drucksache 20/5700

Daher, eine finale Entscheidung seitens Kommando Sanitätsdienst gibt es noch nicht. Daher ist die Aussage des Mannschafter korrekt. Sie könnten ggf. versuchen, über den Leiter der aktuellen SanVerZ einen Wechsel zu ermöglichen, wenn das aufnehmende SanVerZ dem zustimmt.
Autor JoeMcJoe
 - 21. März 2023, 12:26:28
Ergänzend dazu hätte ich eine andere Frage und denke die passt hier mit rein:

Ich bin Soldat im BFD nach altem Modell und in Vollzeit am Arbeiten.
Muss ich wegen einer Behandlung die Fahrt zu meiner Stammeinheit, wo meine G-Akte liegt, auf mich nehmen, obwohl es einen Truppenarzt quasi direkt um die Ecke von mir gibt? Es geht dabei nicht um etwas akutes wie Erkältung oder so, wofür man sich ggf. früher Standortfremd krank gemeldet hätte, sondern um eine Sportverletzung und voraussichtlich werde ich eine Überweisung zu einem weiterführenden Arzt bekommen und noch 1, 2 mal zum regulären Arzt gehen müssen danach.

Ich habe leider im Gegensatz zu meiner Zeit als aktiver Soldat nicht mehr die Zeit für extrem lange Arztbesuche oder sogar ganze Arbeitstage die man wegen einer weiterführenden Untersuchung wie Röntgen oder so im Bundeswehrkrankenhaus verbringt und es wäre wesentlich besser für mich, wenn ich für die effektiv 10 Minuten Arztbesuch den Standort um die Ecke besuchen könnte. Der Mannschafter am Telefon meinte, ich müsse dafür aber extra die lange Anfahrt auf mich nehmen, sofern ich dazu körperlich in der Lage bin.

Stimmt das?

Autor Angemon84
 - 21. März 2023, 12:21:26
Zitatst es möglich als aktiver Soldat sich von einem
zivilen Arzt behandeln zulassen?
Die Kosten würde ich natürlich selbst tragen.

Natürlich ist es erlaubt, eine Behandlung auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
Autor UffzFa
 - 21. März 2023, 12:00:08
Guten Tag,
ist es möglich als aktiver Soldat sich von einem
zivilen Arzt behandeln zulassen?
Die Kosten würde ich natürlich selbst tragen.
Die Behandlung durch den Truppenarzt ist milde gesagt mieserabel.
Seit ca 8 Wochen schleppe ich einen Infekt rum.
Dieser wird nicht besser und auch nicht wirklich behandelt.

Vielen Dank im Voraus.