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Autor 2Cent
 - 27. März 2023, 19:38:03
Und bevor dir altgediente Kameraden irgendwas erzählen von Ausgleichzulage bzw. Anspruch nach 18 Monaten oder ähnlichem... BBESG 46.... Gibt es seit 2016 nicht mehr.
Autor Ralf
 - 27. März 2023, 15:28:02
ZitatNun zu meiner Frage: Inwieweit bzw. wie lange ist es zulässig, jemanden auf einem höher dotierten DP zu verwenden, ohne diesen auch zeitnah zu befördern?
Es gibt keinen unzulässigen Zeitraum, denn selbst wenn die Mindestzeiten erfüllt sind, weiß man ja nicht, wann sich der Betreffende in der beförderungsreihenfolge durchsetzt.
Autor Gast1430
 - 27. März 2023, 15:24:48
Guten Tag Kameradinnen und Kameraden,

Kurz zur Lage für mein Anliegen:

Ich bin im Rahmen des Seiteneinstiegs mit höherem Dienstgrad "quasi" in die Laufbahn des höheren Dienstes eingestellt worden (KptLt, A12, GeoInfoDBw). 
Mit der Änderung der A-1340/49 im September letzten Jahres ist nun die Mindeststehzeit für eine Beförderung von A12 auf A13 von 2,5 Jahren auf 4,5 Jahre erhöht worden (im GeoInfoDBw) und auch für angehende StOffze der BLS im GeoInfoDBw verpflichtend geworden (vorher war dies nicht der Fall). Eine Versetzung von DPäk auf einen A13/14-Dienstposten nach Abschluss der relevanten  Laufbahnlehrgänge (vor September 2022) ist erfolgt. Im GeoInfoDBw war es bisher die Regel, dass dann auf diesem DP die Beförderung auf A13 auch nach exakt 2,5 Jahren stattfindet.

Mit Änderung der A-1340/49 findet dies nun nicht mehr statt, sodass sich vermutlich meine aktuelle Verfügung auf dem DP verlängern wird bzw. eine Versetzung auf einen anderen A13/14 DP eher unwahrscheinlich ist. Letzteres wäre auch nicht mehr vorschriftenkonform .... meine aktuelle Verfügung ist dies aufgrund der neuen Vorschriftenlage eigentlich auch nicht mehr.

Nun zu meiner Frage: Inwieweit bzw. wie lange ist es zulässig, jemanden auf einem höher dotierten DP zu verwenden, ohne diesen auch zeitnah zu befördern?

Alle Angaben hier sind von meiner Seite erstmal wertungsfrei und objektiv zu verstehen.

Beste Grüße